Kanzleigebäude Poststraße 2 Heidelberg

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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Strafverteidigung im gesamten Strafrecht
nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg

Rechtsberatung im Strafrecht und Strafverteidigung

Kanzleitelefon 06221 / 97 99 20

Rückruf-Service

Rechtsanwalt Kian Fathieh war im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.

Darüber hinaus war er über zwei Jahre lang akademischer Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg mit Lehrverpflichtung.

Rechtsanwalt Fathieh

Interview des SWR vom 13. März 2016 mit Rechtsanwalt Fathieh über ein strafrechtliches Thema

Am 16.03.2016 wurde Rechtsanwalt Fathieh über ein strafrechtliches Thema durch den SWR interviewt. Das über vier Minuten lange Interview mit Anwalt Fathieh wurde im Abendprogramm des SWR, jeweils ab 17:36 Uhr und 18:36 Uhr im Radio gesendet.

Video der Kanzlei vom 27. November 2019 zur Frage der Strafbarkeit von Investmentbankern aufgrund von Cum-Ex-Geschäften und deren Ablauf

Zu dem Fragenkreis der Strafbarkeit der an Cum-Ex-Geschäften beteiligten Investmentbanker wurde am 27.11.2019 ein Kanzleivideo veröffentlicht. Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Opitz-Bonse berichtet in dem Video, dass sich seiner Ansicht nach, die an diesen Geschäften beteiligten Investmentbanker meist nicht strafbar gemacht haben. Rechtsanwalt Fathieh teilt im Video mit, dass sich betroffene Investmentbanker, wenn gegen diese strafrechtlich ermittelt wird, schnell anwaltlich erstberaten lassen sollten. Denn wichtige Weichen im Strafverfahren, würden zu Beginn des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gestellt werden.

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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Kanzleivideo, veröffentlicht am 27. September 2017, zu den Begriffen Strafanzeige und Strafantrag

Viele Strafverfahren werden durch eine Strafanzeige oder einen Strafantrag angestoßen. Daher wurde am 27.09.2017 das Kanzleivideo veröffentlicht, in dem die Begriffe Strafanzeige und Strafantrag erklärt werden und die Unterschiede herausgearbeitet werden.

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Zu den Begriffen Strafanzeige und Strafantrag wurde im September 2017 eine neue Unterseite der Kanzlei veröffentlicht. Anders als ein Strafantrag kann eine Strafanzeige nicht zurückgenommen werden. Der Strafantrag kann in der Regel nur innerhalb einer Frist von drei Monaten gestellt werden.

Das Kanzleivideo zu der Frage was nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu tun ist, wurde am 21. Juni 2017 veröffentlicht

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Ist nach Erhalt eines Strafbefehls noch eine Einstellung des Strafverfahrens möglich? - Kanzleivideo aufgeommen am 03. November 2016

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Interview über ein strafrechtliches Thema im Februar 2015

Rechtsanwalt Fathieh wurde am 11. Februar 2015 durch das Onlinemagazin der Süddeutschen Zeitung, jetzt.de, längere Zeit unter anderem zu einem strafrechtlichen Thema interviewt. Teile davon wurden veröffentlicht. Den Artikel können Sie hier lesen:

Artikel über Anwalt Fathieh

Am 24. März 2017 wurde das Kanzleivideo zum Thema Verjährung und Strafrecht publiziert

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Mitgliedschaften von Rechtsanwalt Fathieh

Kanzleivideo, aufgenommen am 08. Juli 2016 zum Thema, was nach Erhalt einer Vorladung zur Polizei zu tun ist

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Am 10. März 2014 hat die Zeit Online, Redaktion Wirtschaft, Herrn Rechtsanwalt Kian Fathieh zu dem steuer- und wirtschaftsstrafrechtlichen Thema Selbstanzeigen interviewt. Hier der Link zu dem Interview auf der Internetseite der Zeit.

Interview der Zeit Online mit Rechtsanwalt Fathieh mit der Überschrift: „Ich halte eine Gefängnisstrafe für wahrscheinlich“

Am 29.02.2016 wurde das Kanzleivideo zur Frage veröffentlicht, wann eine Strafverteidigung nach Einleitung eines Strafverfahrens bzw. Ermittlungsverfahrens beginnen sollte

In dem Video ist Rechtsanwalt Fathieh ausnahmsweise ohne Sakko zu sehen, so wie er in den Wintermonaten spät abends in der Kanzlei beim Aktenstudium angetroffen werden könnte, wenn bereits kein Publikumsverkehr in der Kanzlei mehr stattfindet.

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Am 05.02.2014 wurde in der Landesschau Baden-Württemberg ein Fernsehbeitrag gesendet, in dem Herr Rechtsanwalt Fathieh über strafbefreiende Selbstanzeigen zu Wort kam.

Das SWR-Fernsehen hat am 29. Juli 2013 Herrn Rechtsanwalt Fathieh in seiner Kanzlei besucht und zu dem steuerstrafrechtlichen Thema Selbstanzeigen als Jurist befragt. Der Beitrag zu dem steuerstrafrechtlichen Thema, in dem auch Rechtsanwalt Fathieh zu sehen ist, wurde am 02.08.2013 in der Landesschau Baden-Württemberg gezeigt.

Herr Rechtsanwalt Fathieh wurde am Mittwoch, den 12.06.2013 vom Manager Magazin Online zum Steuerstrafrecht, Thema Selbstanzeigen, interviewt. Der Artikel vom 13.06.2013, in dem Rechtsanwalt Fathieh zitiert wird, ist auf der Homepage des Manager Magazins Online hier zu lesen.

Der SWR war am 05. September 2012 in der Kanzlei und hat Herrn Rechtsanwalt Fathieh für die SWR-Fernsehsendung „Zur Sache Baden-Württemberg“, welche am Donnerstag, den 06.09.2012 ab 20 Uhr und 15 Minuten ausgestrahlt wurde, kurz interviewt.

Am 21.02.2010 strahlte das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) ab 18.00 Uhr ein Interview mit Rechtsanwalt Kian Fathieh aus.

Wenn Ihnen ein Strafbefehl zugestellt wurde, erhalten Sie schnell einen Termin. Rechtsanwalt Fathieh besucht auf Ihren Wunsch auch Ihren Angehörigen in der Untersuchungshaft in der JVA. Bei oder nach einer Hausdurchsuchung, bei dem Vorliegen eines Haftbefehls wird Herr Rechtsanwalt Fathieh auf Ihren Wunsch ebenfalls schnell reagieren.

Am 23.04.2015 wurde die neue Kanzleiunterseite zur Thematik Fahrlässige Tötung veröffentlicht.

Am 28.04.2015 wurde die neue Kanzleiseite zum Thema Abrechnungsbetrug veröffentlicht.

Für den Fall, dass für Sie gegen ein Urteil des Amtsgerichtes in Strafsachen Berufung oder gegen ein Urteil des Landgerichtes Revision eingelegt werden soll, sollten Sie bis zur Mandatsübertragung unbedingt bereits laufende Fristen beachten. Gegen Urteile der Großen Strafkammern bei einem Landgericht, gibt es nur das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Zur Thematik Strafverteidigung nach Erhalt einer Vorladung zur Polizei wurde am 14. April 2015 das nachstehende Video veröffentlicht:

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Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh ist Jahrgang 1966 und hat in Heidelberg Jura studiert. Das Erste Juristische Staatsexamen wurde in Heidelberg und das Zweite Juristische Staatsexamen in Stuttgart erworben.

Die Kanzlei befindet sich seit dem 01.01.2009, also seit fünfzehn, nicht mehr in der Weststadt von Heidelberg, sondern in noch zentralerer Lage der Universitätsstadt Heidelberg, der Nähe des Bismarckplatzes (einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte Heidelbergs), siehe Impressum.

Die Kanzlei ist für gehbehinderte Mandanten und Rollstuhlfahrer aufgrund eines Fahrstuhls barrierefrei erreichbar. In der Nähe der Kanzlei befinden sich öffentliche Behindertenparkplätze in der Poststraße.

Geboten wird eine kompetente und qualitätsorientierte Strafverteidigung im gesamten Strafrecht unter anderem nach Erhalt einer Vorladung zur Polizei, nach erfolgter Hausdurchsuchung wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung, insbesondere auch im Wirtschaftsstrafecht mit dem Zollstrafrecht und dem Steuerstrafrecht und im Baustrafrecht unter anderem bei dem Tatvorwurf Baugefährdung, im Verkehrsstrafrecht und auch im Sexualstrafrecht. Herr Rechtsanwalt Fathieh berät Sie insbesondere auch kompetent und professionell nachdem Sie einen Strafbefehl erhalten haben.

Rechtsanwalt Fathieh berät Sie auch, wenn Sie eine Vorladung von der Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes oder eine Vorladung von der Steuerfahndung zur Vernehmung erhalten haben.

Strafverteidiger Fathieh verteidigt auch Beschuldigte, denen das Delikt sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung; Vergewaltigung, § 177 StGB als Straftat vorgeworfen wird. In der juristischen Fachliteratur wird mitgeteilt, dass im Bereich des Sexualstrafrechts die Tatvorwürfe des sexuellen Mißbrauchs häufig falsch seien.

Während seines Juristischen Vorbereitungsdienstes war Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh zeitweise freiwilliger und nebenamtlicher Sitzungsvertreter am Amtsgericht für die Staatsanwaltschaft Heidelberg um wertvolle und wichtige praktische Erfahrungen im Strafrecht zu sammeln.

Seit dem 10.09.2013 gibt es eine neue Kanzleiunterseite zum Thema rechtfertigende Einwilligung in eine gefährliche Körperverletzung bei körperlichen Auseinandersetzungen rivalisierender Jungendgruppen. Diese Seite finden Sie hier.

Er war – ebenfalls im Referendariat – im Rahmen der Zwischenprüfung Korrekturassistent im Strafrecht für Professor Dr. Wilfried Küper, von der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.

Eine Strafverteidigung ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern auch im Rhein-Neckar-Kreis, also Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch, im Neckar-Odenwald-Kreis, im gesamten Kraichgau, Mannheim, Ludwigshafen, Frankenthal und weiteren Städten möglich.

Rechtsanwalt Fathieh bietet auch eine Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung und eine Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf Steuerhinterziehung und eine Strafverteidigung für Beschuldigte, denen BAföG-Betrug vorgeworfen wird und eine Vertretung und Beratung wenn Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder eine Verkehrsstraftat wie z.B. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB (sog. Fahrerflucht, Unfallflucht) vorgeworfen wird. In der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), Jahrgang 2010, Seite 2184 (Heft 30/2010 vom 22.07.2010) führt Uwe Lenhard zu Recht aus, dass den meisten nicht bekannt ist, welche Verpflichtungen der Straftatbestand des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) auferlegt und „wie weitreichend die Rechtsfolgen“ sind. Rechtsanwalt Fathieh verteidigt Sie kompetent und professionell, wenn Ihnen Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB oder Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315 c StGB vorgeworfen wird.

Herr Rechtsanwalt Fathieh berät und verteidigt Sie auch kompetent und professionell, wenn bei Ihnen gerade eine Hausdurchsuchung stattfindet oder gerade stattgefunden hat. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite zu dem Thema Hausdurchsuchung.

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist Herr Rechtsanwalt Fathieh gerne bereit für Sie einen Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger zu stellen und für Sie eine sogenannte Pflichtverteidigung zu übernehmen.

Rechtsanwalt Fathieh bietet im Bereich der sogenannten Kapitaldelikte auch Kapitalstrafsachen oder Kapitalverbrechen genannt, eine kompetente und professionelle Strafverteidigung.

Herr Rechtsanwalt Fathieh ist bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zugelassen und an sämtliche Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsbefugt.

An Werktagen ist die Kanzlei von Montag bis Freitag insgesamt 12 Zeitstunden von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr für Sie unter der Telefonnummer 06221 / 97 99 20 erreichbar.

Bereits seit dem 01. Januar 2009 – also seit fünfzehn Jahren – befindet sich die Kanzlei in noch zentralerer Lage von Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes, einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte Heidelbergs.

Rechtsanwalt Fathieh bittet Sie telefonisch einen Termin zu vereinbaren, damit er für die Besprechung mit Ihnen Zeit hat. Sofern Sie an einem Werktag in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr anrufen, wird Herr Rechtsanwalt Fathieh Sie noch innerhalb desselben Tages zurückrufen!

Weitere Informationen zum Strafrecht und befinden sich auf den Unterseiten der Kanzlei-Haupt-Homepage: www.kanzlei-Fathieh.de und zwar auf folgenden Unterseiten:

https://www.kanzlei-fathieh.de/Strafrecht-Strafverteidigung.html

https://www.kanzlei-fathieh.de/Strafverteidigung-im-Wirtschaftsstrafrecht.html