Kanzleigebäude Poststraße 2 Heidelberg

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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Strafverteidigung auch bei dem Tatvorwurf BAföG-Betrug
- Vertretung auch im Verwaltungsverfahren

Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf BAföG-Betrug

Kanzleitelefon 06221 / 97 99 20

Bundesweite Vertretung möglich

Rückruf-Service

An Werktagen ist die Kanzlei von Montag – Freitag von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr, also 12 Stunden unter der Rufnummer: 06221 / 97 99 20 telefonisch für Sie erreichbar. In dringenden Fällen ist auch ein kurzfristiger Termin noch am selben Tag möglich.

Im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 war Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Rechtsanwalt Fathieh war auch über zwei Jahre lang akademischer Mitarbeiter mit Lehrverpflichtung an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Rechtsanwalt Fathieh war auch Fachstudienberater an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.

Schnelle Terminvergabe, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben.

Zur Thematik BAföG-Betrug und zur Frage, welche Auswirkungen ein deshalb ergangener Strafbefehl hat, ist am 20. April 2018 ein Kanzleivideo aufgenommen worden

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Kanzleivideo - veröffentlicht im Juli 2016 - zur Thematik weshalb eine anwaltliche Rechtsberatung nach Erhalt eines Schreibens nach einem sog. BAföG-Datenabgleich wichtig ist

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Das Kanzleivideo zum Thema Verteidigung bei dem Tatvorwurf BAföG-Betrug, wurde am 19.02.2015 veröffentlicht

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Rechtsanwalt Fathieh ist bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zugelassen und an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt

Angeklagte, denen BAföG-Betrug vorgeworfen wurde, hat Anwalt Kian Fathieh an verschiedenen Gerichtsorten verteidigt. Er hat Beschuldigte bereits im Verwaltungsverfahren beraten und auch vor verschiedenen Verwaltungsgerichten vertreten. Rechtsanwalt Fathieh ist in die Rechtsprobleme, die sich bei dem Tatvorwurf Bafög-Betrug stellen eingearbeitet.

Am 08.März 2016 wurde das Video der Kanzlei zur Thematik Datenabgleich BAföG und Strafverfahren wegen sog. BAföG-Betruges veröffentlicht

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Video zum Thema Strafbefehl, veröffentlicht am 10. Dezember 2015. Das Thema Strafbefehl ist in vielen BAföG-Betrugskonstellationen von Relevanz

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Anwalt Fathieh ist Mitglied in der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V. und der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV). Anwalt Fathieh ist auch Mitglied im Verein Deutsche Strafverteidiger e.V. und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

Im März 2017 wurde das Kanzleivideo zum Thema Verjährung und Strafrecht aufgenommen

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Rechtsanwalt Fathieh bietet neben der Strafverteidigung im gesamten Strafrecht, also auch im Wirtschaftsstrafrecht und der Vertretung und Beratung in anderen Rechtsgebieten eine qualitätsorientierte und kompetente Strafverteidigung für Beschuldigte, denen BAföG-Betrug (Sozialleistungsbetrug, BAföG) nach einem Datenabgleich zwischen dem Bundesamt für Finanzen (seit dem 01.01.2006 das Bundeszentralamt für Steuern) und den BAföG-Ämtern (z.B. den Studentenwerken) vorgeworfen wird.

Rechtsanwalt Fathieh bietet neben der Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf BAföG-Betrug und Vertretung im BAföG-Rückforderungsverfahren auch eine Verteidigung in Steuerstrafsachen an. Am 29. Juli 2013 wurde Anwalt Fathieh zu dem steuerstrafrechtlichen Thema Selbstanzeigen durch das SWR-Fernsehen in deiner Kanzlei befragt. Der Fernsehbeitrag in dem Rechtsanwalt Fathieh zu sehen ist, wurde am 02. August 2013 in der Landesschau Baden-Württemberg gesendet.

Am 05.09.2012 war der Südwestrundfunk (SWR) in der Kanzlei von Anwalt Fathieh und hat ihn kurz zu Selbstanzeigen befragt. Der Beitrag wurde am 06.09.2012 im SWR-Fernsehen in Baden-Württemberg in der Sendung „Zur Sache Baden-Württemberg“ ab 20:15 Uhr ausgestrahlt. Dieser Beitrag des SWR hatte den Titel: „Vor Ort in der Schweiz und Heidelberg – Eine „heiße“ CD mit Folgen“.

Darüber hinaus wurde Herr Rechtsanwalt Fathieh vom Manager Magazin Online, am Mittwoch, den 12.06.2013, im Bereich des Steuerstrafrechtes, zum Thema Selbstanzeigen befragt. Der Bericht vom 13.06.2013, in dem Anwalt Fathieh aufgrund des Interviews zitiert wird, ist auf der Homepage des Manager Magazins Online hier zu lesen.

Gemäß § 41 Absatz 4 BAföG (Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung) dürfen die Ämter für Ausbildungsförderung, also auch die Studentenwerke Personen die Leistungen erhalten, regelmäßig mittels eines automatisierten Datenabgleiches daraufhin überprüfen, ob und welche Daten nach § 45 d Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes dem Bundeszentralamt für Steuern übermittelt wurden (sogenannter Datenabgleich BAföG oder BAföG Datenabgleich).

Höhe der Strafe bei einer Verurteilung wegen BAföG-Betrugs; Urteil des 2. Strafsenates des Kammergerichtes Berlin vom 07.03.2011

Der 2. Strafsenat des Kammergerichtes Berlin vertritt in seinem Urteil vom 07.03.2011, Aktenzeichen: (2) 1 Ss 423/10 (32/10), die Meinung, dass Erstattungsansprüche der BAföG-Bewilligungsstelle wegen zuvor erhaltener rechtwidriger Ausbildungsförderung zu den abzugsfähigen Schulden gemäß § 28 Abs. 3, Satz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gehören. Folgerichtig legt der 2. Strafsenat des Kammergerichtes Berlin, in seinem Urteil vom 07.03.2011, seine Rechtsmeinung dar, dass dies erhebliche Auswirkungen auf die Strafzumessung, also Strafhöhe haben kann.

Wenn Ihnen BAföG-Betrug vorgeworfen wird, ist eine Strafverteidigung nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern – wie in allen anderen Fällen – insbesondere auch in Mannheim, Karlsruhe, Stuttgart und Mainz möglich.

Strafbefehl

Wenn Ihnen ein Strafbefehl zugestellt wurde, ist es sehr wichtig, dass Sie die im Strafbefehl benannte kurze Frist zur Einlegung eines Einspruches im Blick behalten.

Die Kanzleiräumlichkeiten befinden sich bereits seit dem 01.01.2009 – also seit fünfzehn Jahren – nicht mehr in der Weststadt von Heidelberg, sondern in noch zentralerer Lage von Heidelberg in der Poststraße 2 in der Nähe des Bismarckplatzes. Dies ist einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte der Universitätsstadt Heidelberg.

Telefonische Erreichbarkeit der Kanzlei

Die Kanzlei ist an Werktagen von Montag bis Freitag im Zeitraum von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr, also über einen Zeitraum von 12 Stunden unter

06221 / 97 99 20

telefonisch für Sie erreichbar. Bitte vereinbaren Sie unter dieser Rufnummer einen Termin, damit Anwalt Fathieh für Ihre Rechtsfragen Zeit hat.