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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf Abrechnungsbetrug

Abrechnungsbetrug durch Ärzte, Zahnärzte und Apotheker

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An Werktagen ist die Kanzlei von Montag – Freitag im Zeitraum von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr, also 12 Stunden telefonisch für Sie erreichbar. In dringenden Fällen ist auch ein kurzfristiger Termin noch am selben Tag möglich.

Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V., des Weiteren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins, ferner Mitglied im Verein Deutsche Strafverteidiger e.V. und auch Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV).

In der Literatur zum Arztstrafrecht wird zutreffend ausgeführt, dass es sich bei dem Abrechnungsbetrug heute um ein „Massendelikt“ mit hohen Schadenssummen handelt. Von juristischen Laien wird nicht selten übersehen, dass es keinen eigenen, speziellen Straftatbestand des Abrechnungsbetruges gibt. Der ärztliche oder zahnärztliche Abrechnungsbetrug wird vielmehr durch den allgemeinen Betrugstatbestand in § 263 Strafgesetzbuch erfasst.

Rechtsanwalt Fathieh

Am 29.04.2015 wurde das Video zum Thema Strafverteidigung wegen Abrechnungsbetruges veröffentlicht

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Strafmaß

§ 263 Strafgesetzbuch, der allgemeine Betrugsstraftatbestand, der bei dem ärztlichen oder zahnärztlichen Abrechnungsbetrug einschlägig ist, sieht als Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen sieht der Gesetzgeber jedoch eine Strafe in Höhe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe vor. Ein besonders schwerer Fall ist schon bei sogenanntem gewerbsmäßigem Handeln des Arztes oder Zahnarztes gegeben. Ein gewerbsmäßiges Handeln wird jedoch bereits dann angenommen, wenn die Ärztin oder der Arzt sich aus einer wiederholenden Tatbegehung eine nicht ganz unerhebliche Quelle der Einnahme hat verschaffen wollen. In Fällen des Abrechnungsbetruges dürfte dies in vielen Fällen bei Manipulationen von Abrechnungen durch Ärzte der Fall sein.

Nachteile für den Ruf des Arztes

Häufig bringen die Begleitumstände bei einem Ermittlungsverfahren gegen eine Ärztin oder einen Arzt bemerkbare Nachteile für deren Reputation mit sich. Denn die Durchsuchung der Praxisräume erfolgt häufig in für außenstehende dritte Personen spektakulärer Art und Weise. Auch die Beschlagnahme von Patientenunterlagen bringt nicht selten Nachteile für den Ruf des Arztes oder Zahnarztes mit sich.

Beschlagnahme von Patientenakten

Die Beschlagnahme von Patientenunterlagen wird nicht durch die ärztliche Schweigepflicht verhindert, da der Arzt in dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren wegen Abrechnungsbetruges kein Zeuge, sondern Beschuldigter im Sinne der Strafprozessordnung ist.

Möglichkeit eines Berufsverbotes

Es sollte bei der Strafverteidigung wegen Abrechnungsbetruges nicht übersehen werden, dass neben einer strafrechtlichen Verurteilung der Ärztin oder des Arztes ein Berufsverbot von einem bis zu fünf Jahren möglicherweise verhängt werden kann. Ein Berufsverbot ist selbst dann denkbar, wenn eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verhängung eines Berufsverbotes ist schon vor einem Urteilsspruches möglich. Voraussetzung für die Verhängung eines Berufsverbotes ist, dass die Ärztin oder der Arzt den Abrechnungsbetrug entweder unter Missbrauch des Berufes oder unter grober Pflichtverletzung begangen hat und die Gefahr besteht, dass bei fortdauernder Berufsausübung weitere erhebliche rechtswidrige Taten der bezeichneten Art (§ 70 Absatz 1, Satz 1 Strafgesetzbuch) begangen werden.

Berufsrechtliche Folgen bei einem arztstrafrechtlichen Verfahren

Bei einem Strafverfahren gegen Ärzte sind die berufsrechtlichen Folgen bei der Strafverteidigung von Anfang an zu bedenken. Die Erkenntnisse, die im Strafverfahren gegen den Arzt gewonnen werden, können Grundlage einer Entscheidung über den Widerruf der Approbation sein.

Fallgruppen des Abrechnungsbetrugs durch Ärzte und Zahnärzte

Betrug durch falsche Abrechnungen durch Ärzte kann beispielsweise in folgenden Fallgestaltungen auftreten:

Wenn Patienten oder andere Dritte an dem Betrug zulasten der Krankenkasse teilnehmen, werden diese häufig in Form sogenannter Kick-back-Zahlungen (Rückvergütung) entlohnt.

In jedem Fall setzt die Strafbarkeit Vorsatz voraus. Vorsatz setzt voraus, dass Sie es zumindest für möglich gehalten haben müssen, dass der geltend gemachte Honoraranspruch Ihnen nicht oder zumindest nicht in dieser Höhe zusteht. Dabei müssen Sie in Kauf genommen haben, dass ihnen dennoch das volle Honorar bezahlt wird.

Abrechnungsbetrug durch Apotheker

Apotheker können auch ohne Zusammenwirken mit Ärzten die Krankenkassen bei der Abrechnung von abgegebenen Medikamenten täuschen. Das ist häufig der Fall, wenn nicht genau die bei der Krankenkasse abgerechneten Medikamente an den Kunden abgegeben werden.

Wenn nach einem Ermittlungsverfahren öffentlich Anklage erhoben wird, wird dieses nach Nr. 26 MiStra unter anderem der zuständigen Berufskammer mitgeteilt, wenn der Tatvorwurf auf eine Verletzung von Pflichten schließen läßt, welche bei der Berufsausübung zu beachten sind.

Gemäß § 407 Absatz 1, Satz 4 der Strafprozessordnung steht der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlaß eines Strafbefehls der Erhebung der öffentlichen Klage gleich, so dass auch die Beantragung des Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft die Mitteilungspflicht an die Kammer zur Folge hat, wenn die weiteren Voraussetzungen, die eine Meldung durch die Staatsanwaltschaft an die Berufskammer anordnen, vorliegen.

Möglichst frühzeitige Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf Abrechnungsbetrug

Wenn gegen Sie als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker wegen des Tatvorwurfes des Abrechnungsbetruges ermittelt wird, sollten Sie sich möglichst schnell anwaltlich beraten lassen und einen Strafverteidiger mandatieren. Denn wichtige Weichen werden oftmals zu Beginn des Strafverfahrens gestellt.

Die Kanzlei befindet sich in in der Nähe des Bismarckplatzes in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg. Der Bismarckplatz ist einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte Heidelbergs.

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