Kanzleigebäude Poststraße 2 Heidelberg

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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Besuch in der Untersuchungshaft
und schnelle Reaktion, wenn
ein Haftbefehl vorliegt

Besuch in der Untersuchungshaft

Kanzleitelefon: 06221 / 97 99 20

An Werktagen ist die Kanzlei von Montag – Freitag im Zeitraum von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr, also 12 Stunden telefonisch für Sie erreichbar.

Rechtsanwalt Kian Fathieh war im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Darüber hinaus war er über zwei Jahre lang akademischer Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg mit Lehrverpflichtung.

Schnelle Reaktion wenn Ihr Angehöriger sich in Untersuchungshaft befindet oder ein Haftbefehl vorliegt.

Rechtsanwalt Kian Fathieh ist Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V. und Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV). Anwalt Fathieh ist auch Mitglied im Verein Deutsche Strafverteidiger e.V.

Wenn sich Ihr Angehöriger in Untersuchungshaft befindet, wird Herr Rechtsanwalt Fathieh schnell handeln und auf Ihren Wunsch Ihren Angehörigen in der Justizvollzugsanstalt besuchen.

Wenn Ihr Angehöriger sich in Untersuchungshaft in der JVA Mannheim in der Herzogenriedstraße 111 befindet, ist die Haftanstalt, wenn kein Stau vorliegt, relativ schnell in etwa 35 Minuten mit dem PKW von der Kanzlei aus erreichbar. Die JVA Mannheim liegt von der Kanzlei aus nur etwa 23 Kilometer entfernt.

Besuch in weiteren Justizvollzugsanstalten

Herr Rechtsanwalt Fathieh besucht auf Ihren Wunsch auch Ihren Angehörigen in der Untersuchungshaft in der JVA Bruchsal oder Karlsruhe. Von der Kanzlei in Heidelberg aus, sind es zur JVA Bruchsal mit dem PKW bei normaler Verkehrslage nur ca. 45 Minuten Fahrtzeit. Auch die JVA Karlsruhe und die JVA Ludwigshafen sind bei guter Verkehrslage in unter einer Stunde Fahrtzeit von der Kanzlei in Heidelberg aus mit dem PKW zu erreichen. Darüber hinaus sind auch die JVA Frankenthal, die JVA Darmstadt und die JVA Adelsheim mit dem PKW von der Kanzlei mit einem aus Sicht von Rechtsanwalt Fathieh gut vertretbaren Zeitrahmen zu erreichen. Ein Besuch in weiter entfernt liegenden Justizvollzugsanstalten ist bundesweit dann möglich, wenn Herr Rechtsanwalt Fathieh an der konkreten Fallkonstellation als Strafverteidiger ein besonderes Interesse hat. Insbesondere bei Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge und bei Fallkonstellationen in denen eine Falschbeschuldigung im Hinblick auf eine Vergerwaltigung, sexuelle Nötigung gegen den Mandanten vorliegt, kommt es in Betracht, dass Herr Rechtsanwalt Fathieh eine Strafverteidigung aus besonderem Interesse auch weit entfernt vom Kanzleisitz in Heidelberg, also bundesweit übernimmt.

Ein Besuch Ihres Angehörigen durch Rechtsanwalt Fathieh in der U-Haft ist jedoch bei Abschluss einer entsprechenden Honorarvereinbarung auch bundesweit möglich. Insbesondere wenn Ihrem Angehörigen ein Mord, Totschlag oder ein sonstiges Kapitalverbrechen vorgeworfen werden sollte oder eine Falschbeschuldigung wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung vorliegt, kommt eine bundesweite Verteidigung durch Rechtsanwalt Fathieh in Betracht, da er an einer Strafverteidigung bei diesen Tatvorwürfen grundsätzlich ein besonderes Interesse hat.

Vorläufige Festnahme und Haftbefehl

Gemäß § 127 StPO sind die Beamten des Polizeidienstes und die Staatsanwaltschaft zur vorläufigen Festnahme bei Gefahr in Verzug auch dann befugt, wenn die Voraussetzungen für einen Haftbefehl (unter anderem Haftgrund oder Tat gemäß § 112 Absatz 3 StPO, Verhältnismäßigkeit) vorliegen. Der vorläufig Festgenommene, muss aber spätestens am Tag nach seiner vorläufigen Festnahme dem Richter vorgeführt werden.

Wenn der Richter die vorläufige Festnahme für nicht gerechtfertigt hält, ordnet er die Freilassung an, § 128, Absatz 2 StPO. Andernfalls erlässt er z.B. auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl.

Untersuchungshaft und Haftgrund

Voraussetzung für eine Untersuchungshaft ist zunächst ein dringender Tatverdacht. Darüber hinaus muss ein Haftgrund vorliegen. Dies kann zum Beispiel Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr sein. Bei bestimmten Delikten, die in § 112 Absatz 3 StPO benannt sind, darf Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach § 112 Absatz 2 StPO nicht vorliegt. Die Untersuchungshaft muss auch in einem angemessenen Verhältnis zu der voraussichtlichen Strafe stehen (Verhältnismäßigkeit). Zu den Delikten, bei denen kein Haftgrund gemäß § 112 Absatz 2 StPO erforderlich ist, gehören zum Beispiel Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB) und schwere Körperverletzung (§ 226 StGB).

Haftprüfung und Haftverschonung

Wenn Untersuchungshaft vollzogen wird, kann Haftprüfung beantragt werden. Gemäß § 118 Absatz 5 StPO ist die mündliche Verhandlung der Haftprüfung unverzüglich durchzuführen. Ohne dass der Beschuldigte zustimmt, kann die mündliche Verhandlung der Haftprüfung nicht über zwei Wochen nach dem Eingang des Antrages anberaumt werden.

Möglicherweise kommt eine Haftverschonung in Betracht. Wenn der Haftbefehl nur wegen Fluchtgefahr gerechtfertigt ist, kann die Ermittlungsrichterin / der Ermittlungsrichter den Haftbefehl außer Vollzug setzen, wenn weniger einschneidende Maßnahmen die Erwartung begründen, dass diese ausreichend sind, wie z.B. die Anweisung, dass sich der Mandant zu bestimmten Zeiten bei einer Polizeidienststelle zu melden hat. In Betracht kommt zum Beispiel auch die Zahlung einer Kaution.

Rechtsanwalt Fathieh besucht auf Ihren Wunsch hin rasch Ihren Angehörigen, der sich in Untersuchungshaft befindet, und prüft auf dessen Wunsch hin die Sach- und Rechtslage und stellt bei dem Vorliegen einer Erfolgsaussicht einen Antrag auf Haftprüfung.

Haftbeschwerde

Neben der Möglichkeit Haftprüfung zu beantragen, gibt es auch noch die Möglichkeit Haftbeschwerde gegen den Haftbefehl einzulegen.

An Werktagen ist die Kanzlei von Montag bis Freitag insgesamt 12 Zeitstunden von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr für Sie unter der Telefonnummer 06221 / 97 99 20 erreichbar.