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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Strafverteidigung im Steuerstrafrecht

Strafverteidigung im Steuerstrafrecht

Telefon der Kanzlei: 06221 / 97 99 20

An Werktagen ist die Kanzlei von Montag – Freitag im Zeitraum von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr, also 12 Stunden telefonisch für Sie erreichbar. In dringenden Fällen ist auch ein kurzfristiger Termin noch am selben Tag möglich.

Strafverteidigung wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall aufgrund von Cum-Ex-Geschäften

Zur Thematik Steuerstrafverfahren und Strafverteidigung wegen Steuerhinterziehung aufgrund von Cum-Ex-Geschäften gibt es eine spezielle Unterseite der Kanzlei Fathieh.

Eine weitere Unterseite der Kanzlei Fathieh gibt es im Hinblick auf die Frage, ob eine Strafbarkeit von Investmentbankern aufgrund von Cum-Ex-Geschäften vorliegt.

Kanzleivideo vom 27. November 2019 über die Frage der Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften und deren Ablauf

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Rechtsanwalt Fathieh war insgesamt vier Mal im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zum steuerstrafrechtlichen Thema strafbefreiende Selbstanzeigen als Rechtsanwalt zu sehen und wurde auch von der Zeit Online und dem Manager Magazin Online zu dieser Thematik interviewt und zitiert.

Eine Strafverteidigung im Steuerstrafrecht ist nicht nur am Sitz der Kanzlei in Heidelberg sondern wie sonstigen Fällen auch in den Städten Mannheim, Karlsruhe, Stuttgart und Darmstadt möglich.

Am 22. Januar 2016 wurde das Kanzleivideo zu den Themenbereichen Steuerstrafrecht im allgemeinen und auch zur Selbstanzeige aufgenommen

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Kanzleivideo, veröffentlicht am 17. Dezember 2015, zur Fragestellung, was nach Mitteilung der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens zu tun ist

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Das Wirtschaftsressort der Zeit Online, hat am Montag, den 10. März 2014 , Herrn Anwalt Kian Fathieh über das steuerstrafrechtliche Thema Selbstanzeigen interviewt. Hier der Link zu dem Interview auf der Internetseite der Zeit:

Interview der Zeit Online vom 10.03.2014 mit Anwalt Fathieh mit der Überschrift: „Ich halte eine Gefängnisstrafe für wahrscheinlich“

Das Kanzleivideo zur Thematik Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf Steuerhinterziehung wurde am 05.11.2015 publiziert

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In der Landesschau Baden-Württemberg war am 05.02.2014 Herr Rechtsanwalt Fathieh zu sehen, wie er über das steuerstrafrechtliche Thema strafbefreiende Selbstanzeigen zu Wort kam.

Am 3.12.2014 wurde ein Kanzleivideo zum Thema Strafverteidigung im Steuerstrafrecht veröffentlicht. Anwalt Fathieh legt dar, was wichtig ist, wenn Ihnen eine Mitteilung durch die Steuerfahndung, der Starf- und Bußgeldschenstelle des Finanzamtes oder der Staatsanwaltschaft vorliegt, dass gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist:

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In der Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Fathieh war am Montag, den 29.07.2013 das SWR-Fernsehen mit einem Fernsehteam und hat Anwalt Fathieh zum Thema Steuerstrafrecht, Thema Selbstanzeigen interviewt. Der Beitrag, in dem Herr Rechtsanwalt Fathieh zu sehen ist, wurde in der Landesschau Baden-Württemberg am 02.08.2013 ausgestrahlt.

Anwalt Fathieh wurde am 12.06.2013 im Bereich des Steuerstrafrechts zum Thema Selbstanzeigen interviewt. In einem Bericht des Manager Magazins Online vom 13.06.2013 wird er zitiert. Hier der Artikel auf der Homepage des Manager Magazins.

Das SWR-Fernsehen war am 05.09.2012 in der Kanzlei von Rechtsanwalt Fathieh und hat ihn zu Selbstanzeigen befragt. Der Beitrag des SWR-Fernsehens in dem Rechtsanwalt Fathieh zu sehen war, wurde 06.09.2012 in der Sendung „Zur Sache Baden-Württemberg“ ab 20:15 Uhr ausgestrahlt.

Das Kanzleivideo zur Thematik Steuerstrafrverfahren nach einer Betriebsprüfung wurde am 27. Oktober 2015 veröffentlicht

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Rechtsanwalt Kian Fathieh ist Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV) und auch Mitglied im Verein Deutsche Strafverteidiger e.V. Ferner ist Rechtsanwalt Fathieh und Mitglied der International Fiscal Association und der Deutschen Vereinigung für Internationales Steuerrecht.

Rechtsanwalt Fathieh ist auch Mitglied der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. (DStJG) und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins und der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Herr Rechtsanwalt Fathieh wurde vom ZDF im Februar 2010 in seiner Kanzlei zum Thema Selbstanzeigen interviewt. Das Interview wurde im Zweiten Deutschen Fernsehen am Sonntag, den 21.02.2010 gesendet.

Rasche Terminvergabe, wenn Sie sich wegen Presseberichten im Hinblick auf den Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission vom 12.06.2013, welcher einen automatischen Austausch von Bankdaten über alle Kapitalerträgen innerhalb der EU vorsieht, rechtlich im Hinblick auf eine Selbstanzeige beraten lassen wollen.

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage in der Nähe des Heidelberger Bismarckplatzes, einem der zentralen Verkehrsknotenpunkte der Universitätsstadt Heidelberg.

Selbstanzeigenberatung

Informationen zu dem Thema Selbstanzeige gibt es auf der Unterseite zur Selbstanzeigenberatung.

Es gibt im Rahmen des Steuerstrafrechtes Unterseiten zu der Thematik Vorladung von der Steuerfahndung (Steufa) und Vorladung von der Straf-und Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes (BuStra) .

Zu dem Steuerstrafrecht gehört auch das Zollstrafrecht

Gemäß der gesetzlichen Definition sind Zollstraftaten Steuerstraftaten. Demgegenüber sind nicht alle Steuerstraftaten umgekehrt auch Zollstraftaten. Das Zollstrafrecht ist ein Teil des Steuerstrafrechts. Es gibt eine spezielle Unterseite der Kanzlei zu Verteidigung im Zollstrafrecht. Auch das Zollstrafrecht sieht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige vor. Diese ist jedoch nur im Hinblick auf den Straftatbestand der Zollhinterziehung möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Eine Selbstanzeige im Hinblick auf eine Zollhinterziehung sollte immer mit anwaltlicher Hilfe erfolgen. Wenn Sie dem zuvor angegebenen Link zur Unterseite der Kanzlei zum Zollstrafrecht folgen finden Sie weiterführende Hinweise

Literaturhinweise

In der Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra), Jahrgang 2012, Heft 5 / 2012, Seiten 176 – 178, gibt es einen Beitrag von Markus Ebner mit dem Titel: „Steuerstrafrecht – Neuere Entwicklungen“. Der Autor geht in seinem Beitrag auf vier Aufsätze zum Steuerstrafrecht ein.

In der Zeitschrift Strafverteidiger (StV), Jahrgang 2011, Seiten 111 – 122 geht Gerson Trüg in Heft 2 / 2011 unter dem Titel: „Steuerdaten-CDs und die Verwertung im Strafprozess“ auf die Frage der strafrechtlichen Verwertbarkeit von Daten aus einem CD-Ankauf ein.

Am 20.05.2010 hat der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluss, Aktenzeichen: 1 StR 577 / 09 die Anforderungen an eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige verschärft. Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist unter anderem in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), Jahrgang 2010, Seiten 2146 – 2150, Heft 29 vom 15.07.2010 (mit Anmerkung zu dem Beschluss durch den Leitenden Oberstaatsanwalt Folker Bittmann, Dessau-Roßlau) publiziert.

In der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) Jahrgang 2010, Seite 2166 (Heft 30/2010 vom 22.07.2010) führt Dr. Matthias Gehm, welcher eine Bußgeld- und Strafsachenstelle der Finanzverwaltung leitet, zu Recht aus, dass bei der Beratung von Mandanten den gesetzlichen Erfordernissen der Selbstanzeige „größte Aufmerksamkeit“ zu schenken ist, „da entsprechend nachlässiges Verhalten zum Ausschluß der Strafaufhebung führen kann.“

Grundlegendes Urteil des Bundesgerichtshofes zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hat am 02.12.2008 grundlegend zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung Stellung bezogen: BGH, Urteil vom 2.12.2008 unter anderem abgedruckt in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), Jahrgang 2009, Heft 8, Seiten 528-534 und in der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), Jahrgang 2009, Heft 5, Seiten 271-273.

Hausdurchsuchung

Wenn bei Ihnen gerade eine Hausdurchsuchung stattfindet oder gerade stattgefunden hat, berät und verteidigt Herr Rechtsanwalt Fathieh Sie kompetent und professionell, weitere Informationen finden Sie auf der Seite zu dem Thema Hausdurchsuchung.

Herr Rechtsanwalt Fathieh war im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.

Vertretungsbefugnis

Anwalt Fathieh ist bei der bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zugelassen und an allen Landgerichten, Amtsgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt.

Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.

Anwalt Fathieh ist Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.

Herr Rechtsanwalt Fathieh bietet eine kompetente und professionelle Strafverteidigung für Beschuldigte gegen die der Tatvorwurf Steuerhinterziehung erhoben wird.

Eine Strafverteidigung im Steuerstrafrecht ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern insbesondere auch in Mannheim, Karlsruhe, Stuttgart und Darmstadt möglich.

Herr Rechtsanwalt Fathieh bietet auch eine Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung an.

Telefonische Erreichbarkeit der Kanzlei

An Werktagen ist die Kanzlei von Montag-Freitag im Zeitraum von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr telefonisch unter Tel: 06221 / 97 99 20 erreichbar. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin. Herr Rechtsanwalt Fathieh möchte für Ihr Anliegen Zeit haben.

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