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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Strafverteidigung im Steuerstrafrecht
und im Hinblick auf eine Selbstanzeige

Selbstanzeigenberatung

Kanzleitelefon 06221 / 97 99 20

Sie erhalten rasch einen Beratungstermin, wenn Sie sich wegen des Abkommens über den automatisierten Datenaustausch schnell im Hinblick auf eine Selbstanzeige rechtlich beraten lassen wollen. Mehr als 100 Gebiete und Staaten sind diesem Abkommen beigetreten, darunter unter anderem die Schweiz, Österreich, Lichtenstein und Luxemburg, aber auch z.B. die Cayman Islands. Demnächst wird die Türkei Daten von in der Bundesrepublik Deutschland Steuerpflichtigen übermitteln.

Video - veröffentlicht am 11. November 2016 - zur Thematik. Auslandskonten - automatischer Datenaustausch und Selbstanzeige

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Informationen zur Verschärfung der gesetzlichen Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige, welche ab dem 01.01.2015 in Kraft getreten ist, finden Sie hier:

Gesetzesänderung Selbstanzeige

Eine Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung ist bundesweit möglich.

Das Ressort Wirtschaft, der Zeit Online, hat Anwalt Fathieh am 10.03.2014 zu dem steuerstrafrechtlichen Thema Selbstanzeigen interviewt. Hier der Link zu dem Interview auf der Homepage der Zeit.

Interview der Zeit Online mit Rechtsanwalt Fathieh mit dem Titel: „Ich halte eine Gefängnisstrafe für wahrscheinlich“

Am Mittwoch, den 03. Juni 2015 wurde das Video der Kanzlei zur Thematik Selbstanzeige publiziert

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Am 22. Januar 2016 wurde das Kanzleivideo zu den Themengebieten Selbstanzeige aber auch Steuerstrafrecht im allegemeinen aufgenommen

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Zur gesetzlichen Neuregelung der Selbstanzeige wurde am 29.01.2015 ein Video der Kanzlei Fathieh veröffentlicht.

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Das SWR-Fernsehen zeigte am 05.02.2014 ab 18:45 Uhr einen Fernsehbeitrag, in dem auch Rechtsanwalt Fathieh über Selbstanzeigen zu Wort kam.

Am 07.11.2014 wurde ein Kanzleivideo zu dem Gesetzgebungsverfahren zur Verschärfung der Selbstanzeige aufgenommen:

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Die Finanzminister der Bundesländer hatten auf ihrer Konferenz in Stralsund am Freitag, den 09.05.2014 Eckpunkte beschlossen, wie die Verschärfung der gesetzlichen Voraussetzungen der Selbstanzeige im Steuerrecht aussehen soll, die am 01.01.2015 in Kraft treten sollte. Der Bundesfinanzminister unterstützte die Länderfinanzminister mit ihrem Vorstoß. Die beschlossenen Eckpunkte sollten in einen Gesetzentwurf eingearbeitet werden, der dann für das Gesetzgebungsverfahren aber noch in den Bundestag eingebracht werden musste. Das Bundeskabinett billigte zunächst am Donnerstag, den 24. September 2014 einen Gesetzentwurf, der jedoch keine Erweiterung der strafrechtlichen Verjährung auf zehn Jahre für alle Fälle von Steuerhinterziehung mehr vorsah, wie dies die Landesfinanzminister im Mai 2014 wollten. Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf datiert auf den 03.11.2014 vor, der eine mindestens 10 jährige Erklärungspflicht zur Erlangung der strafbefreienden Wirkung vorsah. Dieser Entwurf ist am 06.11.2014 im Bundestag beraten worden. Seit dem 01.01.2015 ist es durch die Zustimmung des Bundesrates zu der Gesetzesverschärfung deutlich schwieriger geworden eine wirksame Selbstanzeige abzugeben. Weitere Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie hier.

Am Montag, den 29.Juli 2013, besuchte das SWR-Fernsehen mit einem Fernsehteam Rechtsanwalt Fathieh in seiner Kanzlei und interviewte ihn über Selbstanzeigen. In der Landesschau Baden-Württemberg wurde dieser Beitrag in dem Anwalt Fathieh zu sehen ist, am 02. August 2013 gesendet.

Anwalt Fathieh wurde am 12.06.2013 vom Manager Magazin Online zum Thema Selbstanzeigen interviewt. Der Artikel über Selbstanzeigen vom 13. Juni 2013, in dem Herr Rechtsanwalt Fathieh zitiert wird, ist auf der Internetseite des Manager Magazins Online unter folgendem Link zu lesen.

Sie erhalten schnell einen Termin, wenn Sie sich wegen der Medienberichterstattung ab dem 12.06.2013 über den Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission, welcher die Auskunftspflicht von Banken im Hinblick auf alle Kapitalerträge in der EU vorsieht, über die Möglichkeit einer Selbstanzeige in Ihrem Fall rechtlich beraten lassen wollen.

An Werktagen ist die Kanzlei von Montag – Freitag im Zeitraum von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr, also 12 Stunden unter der Rufnummer: 06221 / 97 99 20 telefonisch für Sie erreichbar. In dringenden Fällen ist auch ein kurzfristiger Termin noch am selben Tag möglich.

Herr Rechtsanwalt Fathieh ist vom SWR mit Kamerateam am 05.09.2012 in seiner Kanzlei zu Selbstanzeigen befragt worden. Das SWR-Fernsehen sendete am 06.09.2012 in der Sendung „Zur Sache Baden-Württemberg“ ein sehr kurzes Interview von Herrn Rechtsanwalt Fathieh im Hinblick auf Selbstanzeigen. Der Beitrag in dem Anwalt Fathieh in seiner Kanzlei zu sehen war, hatte den Titel „Vor Ort in der Schweiz und Heidelberg – Eine „heiße“ CD mit Folgen“.

Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) sendete am 21.02.2010 Uhr ein Interview mit Rechtsanwalt Fathieh über Selbstanzeigen.

Anwalt Fathieh ist Mitglied der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. (DStJG).

Rechtsanwalt Fathieh ist darüber hinaus auch Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV) und der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V. Rechtsanwalt Fathieh ist auch Mitglied im Verein Deutsche Strafverteidiger e.V.

Ferner ist Rechtsanwalt Fathieh Mitglied der International Fiscal Association und der Deutschen Vereinigung für Internationales Steuerrecht.

Wenn Sie sich wegen der Medienberichte ab April 2013 über die sogenannte „Offshore-Leaks-Enthüllung“ im Hinblick auf eine Selbstanzeige in Ihrem konkreten Fall rechtlich beraten lassen wollen, erhalten Sie zeitnah bei Rechtsanwalt Fathieh einen Termin.

Seit dem 04.03.2013 wird in den Medien berichtet, dass Schweizer Banken ihre Kunden zu Selbstanzeigen bewegen wollen. Anwalt Fathieh berät Sie im Hinblick auf eine strafbefreiende Selbstanzeige unabhängig davon, ob Sie selbst oder aufgrund einer Anregung Ihrer Bank rechtlich erfahren möchten, ob in Ihrem konkreten Fall eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung möglich ist. Alle in der Bundesrepublik Deutschland Steuerpflichtigen, die bisher nicht rechtzeitig und vollständig dem zuständigen Finanzamt ihre beispielsweise in der Schweiz oder Lichtenstein erzielten Kapitalerträge mitgeteilt haben, sollten sich sehr rasch im Hinblick auf die Möglichkeit einer strafbefreiende Selbstanzeige im konkreten Fall rechtlich beraten lassen.

Rasche Terminvergabe, wenn sich wegen des Umstandes, dass das Steuerabkommen mit der Schweiz im Deutschen Bundesrat am 23.11.2012 keine Mehrheit erhalten hat, im Hinblick auf eine Selbstanzeige in Ihrem Fall rechtlich beraten lassen wollen.

Geplantes neues Abkommen zwischen Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zumindest vorerst gescheitert

Das Abkommen erhielt im Deutschen Bundesrat am Freitag, den 23.11.2012 keine Mehrheit. Der Deutsche Bundesrat hat dem Abkommen nicht zugestimmt. Im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag am 12.12.2012 konnte keine Einigung erzielt werden.

Zu dem am 21.09.2011 in Berlin über die Zusammenarbeit der Schweiz und Deutschland in den Bereichen Finanzmarkt und Steuern unterzeichneten Abkommen ist zwar am 05.04.2012 ein Änderungsprotokoll durch Vertreter der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz unterzeichnet worden.

Ob und wann dieses Steuerabkommen möglicherweise mit Änderungen doch noch in Kraft treten könnte, ist ungewiss. Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland hat den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen, welcher sich in seiner Sitzung am 12. Dezember 2012 mit dem von der Bundesregierung gewünschten Abkommen befasst hat. Im Vermittlungsausschuss wurde am 12.12.2012 aber keine Einigung erzielt. Die meisten Bundesländer waren gegen dieses Abkommen.

Die Kanzlei befindet sich seit dem 01.01.2009, also seit fünfzehn Jahren, nicht mehr wie früher in der Weststadt von Heidelberg, sondern in noch zentralerer Lage der Universitätsstadt Heidelberg, der Nähe des Bismarckplatzes (einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte Heidelbergs), siehe Impressum.

Unterhändler von Deutschland und der Schweiz hatten in Bern am 10. August 2011 ein Steuerabkommen paraphiert. Dieses Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland hätte zu Beginn des Jahres 2013 in Kraft treten können. Der Deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23.11.2012 mehrheitlich seine Zustimmung zu dem Abkommen verweigert. Der Vermittlungsausschuss wurde angerufen. Jedoch konnte dieser in seiner Sitzung am 12.12.2012 in Berlin keine Einigung erzielen.

Hinweise was zu tun ist, wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, finden Sie auf den Unterseiten Vorladung von der Steuerfahndung (Steufa) und Vorladung von der Straf-und Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes (BuStra).

Gesetzliche Verschärfung der Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige seit dem 03.05.2011

Am 15.04.2011 hat der Bundesrat in seiner 882. Sitzung beschlossen zu dem vom Deutschen Bundestag am 17.03.2011 beschlossenen Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung – Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, einen Antrag gemäß § 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz mit dem die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige verschärft wurden, ist am 03. Mai 2011 in Kraft getreten.

Dr. Matthias Gehm, welcher eine Bußgeld- und Strafsachenstelle der Finanzverwaltung leitet, führt in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) Jahrgang 2010, auf Seite 2166 (Heft 30 / 2010 vom 22.07.2010) zu Recht aus, dass bei der Beratung von Mandanten den gesetzlichen Erfordernissen der Selbstanzeige „größte Aufmerksamkeit“ zu widmen ist, „da entsprechend nachlässiges Verhalten zum Ausschluß der Strafaufhebung führen kann.“

Die Süddeutsche Zeitung berichtete, dass am 23.08.2010 dem baden-württembergischen Finanzministerium eine „Steuerhinterzieher-CD“ angeboten worden sei.

Am 28.07.2010 meldete der SWR, welcher Mitglied der ARD ist, unter Berufung auf den Leiter des Referates Steuerfahndung bei der Oberfinanzdirektion Koblenz, dass ungefähr die Hälfte der Selbstanzeigen in Rheinland-Pfalz unvollständig oder fehlerhaft gewesen sei.

Unter anderem die ab Samstag, den 30.01.2010 veröffentlichten Berichte der Medien, dass der Bundesregierung eine CD mit Daten von 1500 mutmaßlichen deutschen Steuerhinterziehern angeboten worden sei, hatten zur Folge, dass auch dem Thema Selbstanzeige in der öffentlichen Diskussion mehr Beachtung zukam. Die Welt Online meldete am 7. Mai 2010 unter Berufung auf eine Umfrage des „Handelsblatts“, dass bundesweit 18000 Selbstanzeigen erfolgt seien. Am 21. Mai 2010 meldete die Welt Online, dass die Koalitionsfraktionen aus CDU / CSU und FDP die Hürden für eine strafbefreiende Selbstanzeige erhöhen wollten. Der Antrag der Fraktionen der CDU / CSU und FDP, Drucksache 17 / 1755 vom Mittwoch, den 19.05.2010 mit der Überschrift „Steuerhinterziehung wirksam und zielgenau bekämpfen“ ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages hier in der Form der damals veröffentlichten elektronischen Vorab-Fassung als PDF-Datei erhältlich.

Bereits vor dem Januar 2010 hatten Berichte der Medien über die Lockerung des Bankgeheimnisses in verschiedenen europäischen Steueroasen und wegen der Finanzaffaire in Lichtenstein der Frage der Selbstanzeigenberatung mehr Aktualität zukommen lassen. In Folge der Finanzaffäre in Lichtenstein kam es zu 120 Hausdurchsuchungen im gesamten Bundesgebiet (Neue Juristische Wochenschrift, Jahrgang 2008, Seite 1353, „Die Lichtensteinische Finanzaffaire – Steuer – und steuerstrafrechtliche Konsequenzen“).

Herr Rechtsanwalt Fathieh bietet eine professionelle und kompetente Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung (§ 371 Abgabenordnung).

Im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 war Herr Rechtsanwalt Fathieh Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.

Während seines Juristischen Vorbereitungsdienstes war Herr Rechtsanwalt Fathieh zeitweilig freiwilliger und nebenamtlicher Sitzungsvertreter am Amtsgericht für die Staatsanwaltschaft Heidelberg um wertvolle und wichtige praktische Erfahrungen im Strafrecht zu sammeln.

Ferner war er – ebenfalls im Referendariat – im Rahmen der Zwischenprüfung Korrekturassistent im Strafrecht für Professor Dr. Wilfried Küper, von der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.

Herr Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.

Die Kanzlei ist an Werktagen von Montag-Freitag insgesamt 12 Zeitstunden von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr unter 06221 / 97 99 20 für Sie telefonisch erreichbar. Bitte vereinbaren Sie unter dieser Rufnummer einen Termin zu vereinbaren, damit Herr Rechtanwalt Fathieh für die Besprechung mit Ihnen Zeit hat. Sofern Sie an einem Werktag in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr anrufen, wird Herr Rechtsanwalt Fathieh Sie noch innerhalb desselben Tages zurückrufen!

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage in Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes.

Rechtsberatung ist überregional möglich

Eine Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung ist nicht nur am Sitz der Kanzlei in Heidelberg sondern bundesweit, insbesondere auch in den Städten Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart, Mainz, München, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Tübingen, Sinsheim, Würzburg, Frankfurt, Schwetzingen, Freiburg, Darmstadt, Wiesloch, Weinheim, Koblenz, Wiesbaden und Frankenthal möglich.

Rechtsanwalt Fathieh bietet auch eine Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf Steuerhinterziehung an.