Kanzleigebäude Poststraße 2 Heidelberg

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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Kompetente Strafverteidigung
nach erfolgter Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung

Strafverteidigung nach einer Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung

Telefon der Kanzlei: 06221 / 97 99 20

An Werktagen ist die Kanzlei von Montag – Freitag im Zeitraum von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr, also 12 Stunden telefonisch für Sie erreichbar. In dringenden Fällen ist auch ein kurzfristiger Termin noch am selben Tag möglich.

Rechtsanwalt Fathieh wurde von der Zeit Online am 10.03.2014 über Selbstanzeigen interviewt. Hier der Link zu dem Interview auf der Homepage der Zeit:

Interview der Zeit Online vom 10.03.2014 mit Rechtsanwalt Fathieh mit dem Titel: „Ich halte eine Gefängnisstrafe für wahrscheinlich“

Am 17. November 2015 wurde das Kanzleivideo zum Thema Durchsuchung der DFB-Zentrale in Frankfurt und Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung generell veröffenticht

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Am 26.05.2015 wurde das Kanzleivideo zum Thema Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung veröffentlicht

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Rechtsanwalt Fathieh war am 05.02.2014 in einem Beitrag des SWR-Fernsehens zu sehen, als er über strafbefreiende Selbstanzeigen sprach.

In dem Video der Kanzlei, welches am 03. Dezember 2014 veröffentlicht wurde, spricht Rechtsanwalt Fathieh über das Thema Strafverteidigung im Steuerstrafrecht. Wenn Ihnen im Rahmen einer Hausdurchsuchung mitgeteilt worden ist, dass gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist, sollten Sie sofort einen Verteidiger mandantieren:

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Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV) und Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V. Herr Rechtsanwalt Fathieh ist auch Mitglied im Verein Deutsche Strafverteidiger e.V. und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

Rechtsanwalt Fathieh ist darüber hinaus Mitglied der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. (DStJG) und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht des Deutschen Anwaltsvereins und Mitglied der International Fiscal Association und der Deutschen Vereinigung für Internationales Steuerrecht.

Selbstanzeigenberatung

Informationen zu der Thematik Selbstanzeige gibt es auf folgender Unterseite zur Selbstanzeigenberatung. Auf dieser Seite gibt es auch einen Link zu der weiteren Kanzleiseite mit Informationen zur Verschärfung der gesetzlichen Voraussetzungen einer Selbstanzeige, welche am 01. Januar 2015 bereits in Kraft getreten ist.

Eine rechtzeitige Selbstanzeige kann eine Hausdurchsuchung verhindern.

Rechtsanwalt Kian Fathieh war im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Darüber hinaus war er an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg akademischer Mitarbeiter mit Lehrverpflichtung und hat strafrechtliche Lehrveranstaltungen geleitet.

In seiner Kanzlei wurde Herr Rechtsanwalt Fathieh im September 2012 vom SWR Fernsehen zum Thema Selbstanzeigen befragt. Der Beitrag des SWR, in dem auch Herrn Rechtsanwalt Fathieh zu Wort kam, wurde am 06.09.2012 gesendet.

Ein Interview von Herrn Rechtsanwalt Fathieh zum steuerstrafrechtlichen Thema Selbstanzeigen wurde darüber hinaus am Freitag, den 02.08.2013 in der Landesschau Baden-Württemberg ausgestrahlt.

Vertretung nach erfolgter Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung

Rechtsanwalt Fathieh vertritt Sie auf Ihren Wunsch hin bundesweit nach einer erfolgten Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung.

Fahrt mit dem PKW zur Hausdurchsuchung

Für den Fall, dass bei Ihnen gerade eine Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung stattfindet, wird Herr Rechtsanwalt Fathieh wenn die Hausdurchsuchung in Mannheim, Heidelberg oder dem Rhein-Neckar-Kreis stattfindet, auf Ihren Wunsch hin mit dem PKW zu Ihnen fahren, wenn dies die sonstigen beruflichen Verpflichtungen von Anwalt Fathieh zulassen.

Wenn die Steuerfahndung gerade Ihr Haus oder Ihre Geschäftsräume durchsucht, können Sie die Beamten bitten, auf das Eintreffen von Herrn Rechtsanwalt Fathieh zu warten, wenn er zu Ihnen unterwegs ist. Einen Anspruch darauf, dass die Beamten warten, bis Herr Rechtsanwalt Fathieh am Ort der Hausdurchsuchung angekommen ist, haben Sie nicht.

Organisation der Steuerfahndung

In Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen ist die Steuerfahndung jeweils Teil eines Finanzamtes. Beispielsweise ist die Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Mannheim-Neckarstadt für die Region Mannheim und Heidelberg zuständig. Die Steuerfahndung Mannheim übernimmt die Steuerfahndung in der regionalen Zuständigkeit der Finanzämter Heidelberg, Mosbach, Sinsheim, Weinheim und Schwetzingen. Die Steuerfahndung des Finanzamtes Mannheim-Neckarstadt erstreckt sich auf den Stadtkreis Mannheim, Heidelberg, den gesamten Rhein-Neckar-Kreis und den Neckar-Odenwald-Kreis. In Baden-Württemberg gibt es weitere Steuerfahndungsstellen so z.B. bei den Finanzämtern Heilbronn, Karlsruhe-Durlach, Freiburg-Land und Stuttgart II.

Eine Hausdurchsuchung ist für Beamte der Steuerfahndung Routine

Für die Beamten der Steuerfahndung ist eine Hausdurchsuchung Routine. Für den Steuerpflichtigen ist demgegenüber eine Hausdurchsuchung üblicherweise eine Ausnahmesituation. Nicht nur deshalb, sondern auch im gesamten Steuerstrafverfahren ist anzuraten, anwaltlichen Beistand zu konsultieren.

Steuerhinterziehung und Selbstanzeige

Für den Fall, dass Sie eine Steuerhinterziehung begangen haben, die noch nicht entdeckt ist, besteht unter Umständen die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige, die in jedem Fall professionell durch einen Berater geprüft und begleitet werden soll. In jedem Fall sollte eine Selbstanzeige unbedingt durch einen professionellen Berater erfolgen und geprüft werden. Eine rechtzeitige und wirksame Selbstanzeige kann eine Hausdurchsuchung ersparen.

Es ist darüber hinaus anzuraten, möglichst frühzeitig nach Erhalt der Mitteilung, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist, sich rechtlich beraten zu lassen.

Nach erfolgter Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung – Akteneinsichtsgesuch durch den Strafverteidiger

Nach bereits erfolgter Hausdurchsuchung sollte möglichst frühzeitig versucht werden, durch einen Verteidiger Akteneinsicht zu erhalten und die Strafverteidigung dann professionell vornehmen zu lassen.

Vorladung zur Vernehmung durch die Steuerfahndung

Rechtsanwalt Fathieh vertritt Sie auch gerne, nachdem Sie eine Vorladung von der Steuerfahndung zur Vernehmung oder von der Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes eine Vorladung erhalten haben.

Anwalt Fathieh wurde am 12.06.2013 vom Manager Magazin Online zum Thema Selbstanzeigen nach Steuerhinterziehung befragt. Auf der Internetseite des Manager Magazins Online ist der Artikel vom 13.06.2013 mit einem Zitat von Anwalt Fathieh hier zu lesen.

Rechtsanwalt Fathieh berät Sie kompetent und professionell nach der bei Ihnen erfolgten Hausdurchsuchung durch Beamte der Steuerfahndung.

An Werktagen ist die Kanzlei von Montag bis Freitag insgesamt 12 Zeitstunden von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr für Sie unter der Telefonnummer 06221 / 97 99 20 erreichbar.

Sofern Sie an einem Werktag in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr anrufen, wird Herr Rechtsanwalt Fathieh Sie noch innerhalb desselben Tages zurückrufen!