Rechtsanwalt Kian Fathieh ist Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.
Herr Rechtsanwalt Fathieh wurde vom ZDF im Februar 2010 in seiner Kanzlei zum Thema Selbstanzeigen interviewt. Das Interview wurde im Zweiten Deutschen Fernsehen am Sonntag, den 21.02.2010 gesendet.
Die Kanzlei liegt in zentraler Lage in der Nähe des Heidelberger Bismarckplatzes, einem der zentralen Verkehrsknotenpunkte der Universitätsstadt Heidelberg.
Am 20.05.2010 hat der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluss, Aktenzeichen: 1 StR 577 / 09 die Anforderungen an eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige verschärft. Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist unter anderem in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), Jahrgang 2010, Seiten 2146 - 2150, Heft 29 vom 15.07.2010 (mit Anmerkung zu dem Beschluss durch den Leitenden Oberstaatsanwalt Folker Bittmann, Dessau-Roßlau) publiziert.
Im Laufe des Jahres 2008 ist insbesondere wegen den Ermittlungen in den LTG-Verfahren eine langandauernde öffentliche Diskussion über das Steuerstrafrecht entstanden. Durch das Jahressteuergesetz (JStG 2009) ist am 25.12.2008 dann eine Neuregelung der strafrechtlichen Verjährung für Steuerhinterziehung in Teilbereichen in Kraft getreten. Für Steuerhinterziehung ist die strafrechtliche Verjährung teilweise verlängert worden. Darüber hinaus hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe am 02.12.2008 grundlegend zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung Stellung bezogen: BGH, Urteil vom 2.12.2008 unter anderem abgedruckt in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), Jahrgang 2009, Heft 8, Seiten 528-534 und in der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), Jahrgang 2009, Heft 5, Seiten 271-273.
Wenn bei Ihnen gerade eine Hausdurchsuchung statfindet oder gerade stattgefunden hat, berät und verteidigt Herr Rechtsanwalt Fathieh Sie kompetent und professionell, Nähere Informationen finden Sie auf der Seite zu dem Thema Hausdurchsuchung.
In der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) Jahrgang 2010, Seite 2166 (Heft 30/2010 vom 22.07.2010) führt Dr. Matthias Gehm, welcher eine Bußgeld- und Strafsachenstelle der Finanzverwaltung leitet, zu Recht aus, dass bei der Beratung von Mandanten den gesetzlichen Erfordernissen der Selbstanzeige "größte Aufmerksamkeit" zu schenken ist, "da entsprechend nachlässiges Verhalten zum Ausschluß der Strafaufhebung führen kann."
Herr Rechtsanwalt Fathieh war im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.
Vertretungsbefugnis
Anwalt Fathieh ist bei der bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zugelassen und an allen Landgerichten, Amtsgerichten, und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt.
Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.
Anwalt Fathieh ist Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.
Herr Rechtsanwalt Fathieh bietet eine kompetente und professionelle Strafverteidigung für Beschuldigte gegen die der Tatvorwurf Steuerhinterziehung erhoben wird.
Eine Strafverteidigung im Steuerstrafrecht ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern auch in Mannheim, Stuttgart, Frankenthal, Karlsruhe, Frankfurt und weiteren Städten möglich.
Eine Strafverteidigung im Steuerstrafrecht ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern insbesondere auch in Mannheim, Karlsruhe, Frankenthal, Stuttgart, Darmstadt, Frankfurt, Freiburg, Wiesbaden, München, Sinsheim, Kaiserslautern, Weinheim, Koblenz, Wiesloch, Schwetzingen und Mainz möglich.
Herr Rechtsanwalt Fathieh bietet auch eine Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung an.
Telefonische Erreichbarkeit der Kanzlei
An Werktagen ist die Kanzlei von Montag-Freitag im Zeitraum von 07.00 Uhr - 19.00 Uhr telefonisch unter Tel: 06221 / 97 99 20 erreichbar. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin. Herr Rechtsanwalt Fathieh möchte für Ihr Anliegen Zeit haben.
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