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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Strafverteidigung im gesamten Strafrecht nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg

Strafrecht / Strafverteidigung / Delikte

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Am 10.03.2014 hat die Zeit Online Herrn Rechtsanwalt Fathieh zu der steuerstrafrechtlichen und wirtschaftsstrafrechtlichen Thematik Selbstanzeigen interviewt. Auf der Internetseite der Zeit kann das Interview gelesen werden:

Interview der Zeit Online mit Rechtsanwalt Fathieh

Im SWR-Fernsehen war am 05.02.2014 Herr Rechtsanwalt Fathieh in der Landesschau Baden-Württemberg im Abendprogramm zu dem wirtschaftsstrafrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Thema Selbstanzeigen zu sehen.

Am 29. Juli 2013 wurde Herr Rechtsanwalt Fathieh in seiner Kanzlei vom SWR Fernsehen besucht und zu dem steuerstrafrechtlichen Thema Selbstanzeigen befragt. Der Fernsehbeitrag zu dem steuerstrafrechtlichen Thema in dem auch Anwalt Fathieh zu sehen ist, wurde am 02. August 2013 in der Landesschau Baden-Württemberg ausgestrahlt.

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage in der Nähe des Heidelberger Bismarckplatzes, einem der zentralen Verkehrsknotenpunkte der Universitätsstadt Heidelberg.

Herr Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied im Verein Deutsche Strafverteidiger e.V., Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V., ferner auch Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV) und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, bekommen Sie schnell einen Termin. Auch wenn bei Ihnen gerade eine Hausdurchsuchung stattfindet oder stattgefunden hat oder ein Angehöriger von Ihnen verhaftet wurde, erhalten Sie rasch einen Termin.

Geboten wird eine kompetente und qualitätsorientierte Strafverteidigung im gesamten Strafrecht, also auch in dem Wirtschaftsstrafrecht mit dem Steuerstrafrecht und dem Zollstrafrecht, dem Arztstrafrecht / Medizinstrafrecht (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Abrechnungsbetrug, fahrlässige Tötung), dem Insolvenzstrafrecht und dem Sexualstrafrecht.

Delikte

Eine Strafverteidigung ist insbesondere bei den Straftatbeständen Nötigung (z.B. durch ein Verhalten im Straßenverkehr, wie zum Beispiel durch zu dichtes Auffahren, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (sogenannte Unfallflucht, Fahrerflucht), Steuerhinterziehung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Betrug, Computerbetrug, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, § 331 HGB, Unrichtige Darstellung (sogenannte Bilanzfälschung), Untreue, Bankrott (§ 283 StGB), Unterschlagung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Üble Nachrede, Urkundenfälschung, Verleumdung, Urkundenunterdrückung, Vorwurf: Korruption (also wenn Ihnen z.B. die Straftatbestände: § 334 StGB, Bestechung, § 331 StGB, Vorteilsannahme,§ 299 StGB, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 332 StGB, Bestechlichkeit, § 333 StGB, Vorteilsgewährung vorgeworfen werden) möglich. Ferner bei den Delikten Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei, schwere Körperverletzung, Erschleichen von Leistungen, Diebstahl, Versicherungsmissbrauch, Sachbeschädigung, fahrlässige Körperverletzung, Baugefährdung (§ 319 StGB) oder fahrlässige Tötung zum Beispiel auf Grund eines Unfalles im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315 c StGB, auch bei dem Vorwurf, Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB (Alkohol am Steuer; jedoch ist eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift z.B. auch bei der Nutzung eines Fahrrades möglich), Unterschlagung, bei dem Tatvorwurf Amtsdelikt (z.B. Bestechlichkeit, 332 StGB, Vorteilsannahme, § 331, Körperverletzung im Amt, 340 StGB) und bei dem Vorwurf der Straftaten Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge und Mord. Rechtsanwalt Fathieh bietet eine kompetente und professionelle Strafverteidigung für Täter und Täterinnen, denen ein sogenanntes Kapitaldelikt oder Kapitalverbrechen vorgeworfen wird.

Rechtsanwalt Fathieh bietet auch eine kompetente und professionelle Strafverteidigung in der Berufungsinstanz und eine Verteidigung und Vertretung in der Revisionsinstanz an.

Nebenklage

Darüber hinaus wird eine kompetente Nebenklagevertretung (Anwalt des Opfers, Nebenklage, Opferanwalt) geboten. Bei bestimmten, in § 395 Absatz 1 StPO genannten Delikten, wie etwa bei dem Delikt sexuelle Nötigung; Vergewaltigung, z.B. Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung und beispielsweise bei den Straftaten Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung kann sich das Opfer der öffentlichen Klage als Nebenkläger anschließen. Gleiches gilt zum Beispiel bei einem versuchten Totschlag und bei versuchtem Mord.

Verkehrsstrafverfahren und Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren

Herr Rechtsanwalt Fathieh vertritt und berät Sie auch im Verkehrsordnungswidrikeitsverfahren und Verkehrsstrafverfahren insbesondere, wenn ein Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot droht.

Strafbefehl

Wurde Ihnen ein Strafbefehl zugestellt? Herr Rechtsanwalt Fathieh prüft, wenn Sie dies wünschen die Erfolgsaussichten eines Einspruches in Ihrem Fall.

Steuerstrafrecht

Bitte beachten Sie die kurze Frist innerhalb der ein Einspruch gegen einen Strafbefehl nur eingelegt werden kann.

Herr Rechtsanwalt Fathieh bietet auch eine Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung und eine Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf Steuerhinterziehung, insbesondere auch dann an, wenn die Steuerfahndung bereits bei Ihnen eine Hausdurchsuchung vorgenommen hat.

Überregionale Vertretung und Beratung im Strafrecht möglich

Im Hinblick auf die oben benannten Delikte ist eine überregionale Straverteidigung durch Herrn Rechtsanwalt Fathieh möglich