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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Strafverteidigung im gesamten Strafrecht nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg

 
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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Strafverteidigung durch RA Fathieh

Professionelle und kompetente

Strafverteidigung

Zentrale Lage

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage von Heidelberg - in der Nähe des Bismarckplatzes - einer der Verkehrsknotenpunkte in Heidelberg

 

Strafrecht / Strafverteidigung / Delikte 


Kanzleitelefon 06221 / 97 99 20


Rückruf-Service


Eine Strafverteidigung ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern auch im Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis und im Kraichgau, insbesondere in den Städten Mannheim, Mosbach, Karlsruhe, Stuttgart, Frankenthal, Fürth (Odenwald), Sinsheim, Ludwigshafen, Darmstadt, Sinsheim, Schwetzingen, Wiesloch und Weinheim möglich.


Die Kanzlei liegt in zentraler Lage in der Nähe des Heidelberger Bismarckplatzes, einem der zentralen Verkehrsknotenpunkte der Universitätsstadt Heidelberg.

 


Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, bekommen Sie schnell einen Termin. Auch wenn bei Ihnen gerade eine Hausdurchsuchung stattfindet oder stattgefunden hat oder ein Angehöriger von Ihnen verhaftet wurde, erhalten Sie rasch einen Termin.


 

Rechtsanwalt Kian Fathieh ist Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.

Geboten wird eine kompetente und qualitätsorientierte Strafverteidigung im gesamten Strafrecht, also auch in dem Wirtschaftsstrafrecht mit dem Steuerstrafrecht, dem Arztstrafrecht (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Abrechnungsbetrug, fahrlässige Tötung) und dem Insolvenzstrafrecht.

Eine Strafverteidigung ist insbesondere bei den Straftatbeständen Nötigung (z.B. durch ein Verhalten im Straßenverkehr, wie zum Beispiel durch zu dichtes Auffahren, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (sogenannte Unfallflucht, Fahrerflucht), Steuerhinterziehung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Betrug, Computerbetrug, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, § 331 HGB, Unrichtige Darstellung (sogenannte Bilanzfälschung), Untreue, Bankrott (§ 283 StGB), Unterschlagung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Üble Nachrede, Urkundenfälschung, Verleumdung, Urkundenunterdrückung, Vorwurf: Korruption (also wenn Ihnen z.B. die Straftatbestände: § 334 StGB, Bestechung, § 331 StGB, Vorteilsannahme,§ 299 StGB, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 332 StGB, Bestechlichkeit, § 333 StGB, Vorteilsgewährung vorgeworfen werden) möglich. Ferner bei den Delikten Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei, schwere Körperverletzung, Erschleichen von Leistungen, Diebstahl, Versicherungsmissbrauch, Sachbeschädigung, fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung zum Beispiel auf Grund eines Unfalles im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315 c StGB, auch bei dem Vorwurf, Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB (Alkohol am Steuer; jedoch ist eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift z.B. auch bei der Nutzung eines Fahrrades möglich), Unterschlagung, bei dem Tatvorwurf Amtsdelikt (z.B. Bestechlichkeit, 332 StGB, Vorteilsannahme, § 331, Körperverletzung im Amt, 340 StGB) und bei dem Vorwurf der Straftaten Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge und Mord.

Darüber hinaus wird eine kompetente Nebenklagevertretung (Anwalt des Opfers, Nebenklage, Opferanwalt) geboten. Bei bestimmten, in § 395 Absatz 1 StPO genannten Delikten, wie etwa bei dem Delikt sexuelle Nötigung; Vergewaltigung, z.B. Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung und beispielsweise bei den Straftaten Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung kann sich das Opfer der öffentlichen Klage als Nebenkläger anschließen. Gleiches gilt zum Beispiel versuchtem Totschlag und bei versuchtem Mord.

Herr Rechtsanwalt Fathieh vertritt und berät Sie auch im Verkehrsordnungswidrikeitsverfahren und Verkehrsstrafverfahren insbesondere, wenn ein Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot droht.

Wurde Ihnen ein Strafbefehl zugestellt? Herr Rechtsanwalt Fathieh prüft, wenn Sie dies wünschen die Erfolgsaussichten eines Einpruches in Ihrem Fall.

Bitte beachten Sie die kurze Frist innerhalb der ein Einspruch gegen einen Strafbefehl nur eingelegt werden kann.

Herr Rechtsanwalt Fathieh bietet auch eine Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung und eine Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf Steuerhinterziehung und für Beschuldigte an denen BAföG-Betrug vorgeworfen wird an.

 

Überregionale Vertretung und Beratung im Strafrecht möglich

Eine Strafverteidigung und Beratung im Strafrecht ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sonder auch im Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis und im Kraichgau, insbesondere auch in den Städten Mosbach, Mannheim, Karlsruhe, Stuttgart, Frankenthal, Mainz, Frankfurt, Ludwigshafen, Darmstadt, Fürth (Odenwald), Sinsheim, Schwetzingen, Weinheim und Wiesloch möglich.