Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) sendete am 21.02.2010 Uhr ein Interview mit Rechtsanwalt Fathieh über Selbstanzeigen.
Die Kanzlei befindet sich seit dem 01.01.2009, also seit drei Jahren und vier Monaten nicht mehr wie früher in der Weststadt von Heidelberg, sondern in noch zentralerer Lage der Universitätsstadt Heidelberg, der Nähe des Bismarckplatzes (einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte Heidelbergs), siehe Impressum.
Unterhändler von Deutschland und der Schweiz haben in Bern am 10. August 2011 ein Steuerabkommen paraphiert. Dieses Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland könnte zu Beginn des Jahres 2013 in Kraft treten. Zuvor müssen unter anderem die Gesetzgebungsorgane von Deutschland und der Schweiz zustimmen.
Am 15.04.2011 hat der Bundesrat in seiner 882. Sitzung beschlossen zu dem vom Deutschen Bundestag am 17.03.2011 beschlossenen Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, einen Antrag gemäß § 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz mit dem die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige verschärft wurden, ist am 03. Mai 2011 in Kraft getreten.
Dr. Matthias Gehm, welcher eine Bußgeld- und Strafsachenstelle der Finanzverwaltung leitet führt, in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) Jahrgang 2010, auf Seite 2166 (Heft 30 / 2010 vom 22.07.2010) zu Recht aus, dass bei der Beratung von Mandanten den gesetzlichen Erfordernissen der Selbstanzeige "größte Aufmerksamkeit" zu widmen ist, "da entsprechend nachlässiges Verhalten zum Ausschluß der Strafaufhebung führen kann."
Die Süddeutsche Zeitung berichtete, dass am 23.08.2010 dem baden-württembergischen Finanzministerium eine "Steuerhinterzieher-CD" angeboten worden sei.
Am 28.07.2010 meldete der SWR, welcher Mitglied der ARD ist, unter Berufung auf den Leiter des Referates Steuerfahndung bei der Oberfinannzdirektion Koblenz, dass ungefähr die Hälfte der Selbstanzeigen in Rheinland-Pfalz unvollständig oder fehlerhaft gewesen sei.
Die ab Samstag, den 30.01.2010 veröffentlichten Berichte der Medien, dass der Bundesregierung eine CD mit Daten von 1500 mutmaßlichen deutschen Steuerhinterziehern angeboten worden sei, hat zur Folge, dass auch dem Thema Selbstanzeige in der öffentlichen Diskussion mehr Beachtung zukommt.
Die Welt Online meldete am 7. Mai 2010 unter Berufung auf eine Umfrage des "Handelsblatts" , dass bundesweit 18000 Selbstanzeigen erfolgt seien. Am 21. Mai 2010 meldete die Welt Online, dass die Koalitionsfraktionen aus CDU / CSU und FDP die Hürden für eine strafbefreiende Selbstanzeige erhöhen möchten. Der Antrag der Fraktionen der CDU / CSU und FDP, Drucksache 17 / 1755 vom Mittwoch, den 19.05.2010 mit der Überschrift "Steuerhinterziehung wirksam und zielgenau bekämpfen" ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages hier in der Form einer elektronischen Vorab-Fassung als PDF-Datei erhältlich.
Bereits vor dem Januar 2010 hatten Berichte der Medien über die Lockerung des Bankgeheimnisses in verschiedenen europäischen Steueroasen und wegen der Finanzaffaire in Lichtenstein der Frage der Selbstanzeigenberatung mehr Aktualität zukommen lassen. In Folge der Finanzaffaire in Lichtenstein kam es zu 120 Hausdurchsuchungen im gesamten Bundesgebiet (Neue Juristische Wochenschrift, Jahrgang 2008, Seite 1353, "Die Lichtensteinische Finanzaffaire - Steuer - und steuerstrafrechtliche Konsequenzen").
Herr Rechtsanwalt Fathieh bietet eine professionelle und kompetente Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung (§ 371 Abgabenordnung).
Im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 war Herr Rechtsanwalt Fathieh Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.
Während seines Juristischen Vorbereitungsdienstes war Herr Rechtsanwalt Fathieh zeitweilig freiwilliger und nebenamtlicher Sitzungsvertreter am Amtsgericht für die Staatsanwaltschaft Heidelberg um wertvolle und wichtige praktische Erfahrungen im Strafrecht zu sammeln.
Ferner war er - ebenfalls im Referendariat - im Rahmen der Zwischenprüfung Korrekturassistent im Strafrecht für Professor Dr. Wilfried Küper, von der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.
Herr Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.
Die Kanzlei ist an Werktagen von Montag-Freitag insgesamt 12 Zeitstunden von 07.00 Uhr - 19.00 Uhr unter 06221 / 97 99 20 für Sie telefonisch erreichbar. Bitte vereinbaren Sie unter dieser Rufnummer einen Termin zu vereinbaren, damit Herr Rechtanwalt Fathieh für die Besprechung mit Ihnen Zeit hat. Sofern Sie an einem Werktag in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr anrufen, wird Herr Rechtsanwalt Fathieh Sie noch innerhalb desselben Tages zurückrufen!
Die Kanzlei liegt in zentraler Lage in Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes.
Rechtsberatung ist überregional möglich
Eine Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung ist nicht nur am Sitz der Kanzlei in Heidelberg sondern bundesweit, insbesondere auch in den Städten Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart, Mainz, München, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Tübingen, Sinsheim, Würzburg, Frankfurt, Schwetzingen, Freiburg, Darmstadt, Wiesloch, Weinheim, Koblenz, Wiesbaden und Frankenthal möglich.
Rechtsanwalt Fathieh bietet auch eine Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf Steuerhinterziehung an.
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