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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Strafverteidigung auch bei dem Tatvorwurf BAföG-Betrug

- Vertretung auch im Verwaltungsverfahren

 
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Rechtsanwalt Fathieh

Rechtsanwalt Kian Fathieh

Professionelle und kompetente Strafverteidigigung

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Literatur und Urteile

 
 

Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf BAföG-Betrug


Kanzleitelefon 06221 / 97 99 20


Bundesweite Vertretung möglich

  Rückruf-Service


An Werktagen ist die Kanzlei von Montag - Freitag von 07.00 Uhr - 19.00 Uhr, also 12 Stunden unter der Rufnummer: 06221 / 97 99 20 telefonisch für Sie erreichbar. In dringenden Fällen ist auch ein kurzfristiger Termin noch am selben Tag möglich.


 

Im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 war Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Rechtsanwalt Fathieh war auch über zwei Jahre lang akademischer Mitarbeiter mit Lehrverpflichtung an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Rechtsanwalt Fathieh war auch Fachstudienberater an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.


Schnelle Terminvergabe, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben.


Rechtsanwalt Fathieh ist bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zugelassen und an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt

Angeklagte, denen BAföG-Betrug vorgeworfen wurde, hat Anwalt Kian Fathieh an verschiedenen Gerichtsorten verteidigt. Er hat Beschuldigte bereits im Verwaltungsverfahren beraten und auch vor verschiedenen Verwaltungsgerichten vertreten. Rechtsanwalt Fathieh ist in die Rechtsprobleme, die sich bei dem Tatvorwurf Bafög-Betrug stellen eingearbeitet.

Anwalt Fathieh ist Mitglied in der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.

Rechtsanwalt Fathieh bietet neben der Strafverteidigung im gesamten Strafrecht, also auch im Wirtschaftsstrafrecht und der Vertretung und Beratung in anderen Rechtsgebieten eine qualitätsorientierte und kompetente Strafverteidigung für Beschuldigte, denen BAföG-Betrug (Sozialleistungsbetrug, BAföG) nach einem Datenabgleich zwischen dem Bundesamt für Finanzen (seit dem 01.01.2006 das Bundeszentralamt für Steuern) und den BAföG-Ämtern (z.B. den Studentenwerken) vorgeworfen wird.

Gemäß § 41 Absatz 4 BAföG (Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung) dürfen die Ämter für Ausbildungsförderung, also auch die Studentenwerke Personen die Leistungen erhalten, regelmäßig mittels eines automatisierten Datenabgleiches daraufhin überprüfen, ob und welche Daten nach § 45 d Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes dem Bundeszentralamt für Steuern übermittelt wurden (sogenannter Datenabgleich BAföG oder BAföG Datenabgleich).


Höhe der Strafe bei einer Verurteilung wegen BAföG-Betrugs; Urteil des 2. Strafsenates des Kammergerichtes Berlin vom 07.03.2011

Der 2. Strafsenat des Kammergerichtes Berlin vertritt in seinem Urteil vom 07.03.2011, Aktenzeichen: (2) 1 Ss 423/10 (32/10), die Meinung, dass Erstattungsansprüche der BAföG-Bewilligungsstelle wegen zuvor erhaltener rechtwidriger Ausbildungsförderung zu den abzugsfähigen Schulden gemäß § 28 Abs. 3, Satz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gehören. Folgerichtig legt der 2. Strafsenat des Kammergerichtes Berlin, in seinem Urteil vom 07.03.2011, seine Rechtsmeinung dar, dass dies erhebliche Auswirkungen auf die Strafzumessung, also Strafhöhe haben kann.


Wenn Ihnen BAföG-Betrug vorgeworfen wird, ist eine Strafverteidigung nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern - wie in allen anderen Fällen - insbesondere auch in Mannheim, Karlsruhe, Stuttgart, Waiblingen, Weingarten, Ludwigsburg, Ulm, Schwäbisch Gmünd, Freiburg und in allen anderen Städten des Bundeslandes Baden-Württemberg, also unter anderem auch in Tübingen und Konstanz möglich. Eine Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf Bafög-Betrug ist neben dem Kanzleisitz in der Universitätsstadt Heidelberg und den anderen oben genannten Städten in Rheinland-Pfalz, also beispielweise in Mainz, Speyer, Koblenz, Kaiserslautern, Worms und Trier auch in allen Orten des Freistaates Bayern, also z.B. in Nürnberg, Erlangen, München, Bamberg, Augsburg, Bayreuth, Ingolstadt, Passau, Regensburg und Würzburg aber auch in Hessen, also beispielsweise in Darmstadt, Frankfurt, Wiesbaden, Gießen und Kassel möglich.

Strafbefehl

Wenn Ihnen ein Strafbefehl zugestellt wurde, ist es sehr wichtig, dass Sie die im Strafbefehl benannte kurze Frist zur Einlegung eines Einspruches im Blick behalten.

Die Kanzleiräumlichkeiten befinden sich bereits seit dem 01.01.2009 - also seit drei Jahren und einem Monat - nicht mehr in der Weststadt von Heidelberg, sondern in noch zentralerer Lage von Heidelberg in der Poststraße 2 in der Nähe des Bismarckplatzes. Dies ist einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte der Universitätsstadt Heidelberg.

Die Kanzlei ist an Werktagen von Montag bis Freitag im Zeitraum von 07.00 Uhr - 19.00 Uhr, also über einen Zeitraum von 12 Stunden unter 06221 / 97 99 20 telefonisch für Sie erreichbar. Bitte vereinbaren Sie unter dieser Rufnummer einen Termin, damit Anwalt Fathieh für Ihre Rechtsfragen Zeit hat.