Rechtsanwalt Kian Fathieh war im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Darüber hinaus war er an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg akademischer Mitarbeiter mit Lehrverpflichtung.
Rasche Terminvergabe nach Erhalt eines Strafbefehls.
Gemäß § 407 der Strafprozessordnung (StPO) können bei Vergehen - also bei Taten die nicht im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht sind - im Verfahren vor dem Strafrichter und im Verfahren vor dem Schöffengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft, wenn weitere Voraussetzungen vorliegen, die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden.
Soweit gegen den Strafbefehl nicht rechtzeitig nach seiner Zustellung Einspruch eingelegt wird, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich (§ 410 Absatz 2 StPO). Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.
Wenn nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls Einspruch eingelegt wird, kann dies - unter anderem abhängig von der Höhe der festgesetzten Strafhöhe dazu führen, dass eine Vorstrafe vorliegt, die auch in einem Führungszeugnis erscheint, welches Privatpersonen erhalten. Hierdurch können erhebliche berufliche Nachteile entstehen. Darüber hinaus erhalten unter anderem oberste Bundes- und Landesbehörden von Verurteilungen bis zu deren Löschung in jeder Höhe Kenntnis, so dass dies negative Auswirkungen bei einer Chance auf eine Verbeamtung haben kann.
Ein Strafbefehl kann negative Wirkungen auf andere Verfahren insbesondere Zivilverfahren haben.
Rechtsanwalt Fathieh rät in jedem Fall dazu, nach Erhalt eines Strafbefehls eine anwaltliche Beratung so rechtzeitig einzuholen, dass noch innerhalb der Frist zu Einlegung des Einspruches die Rechtslage fachkundig geprüft wird.
Rechtsanwalt Fathieh wird - wenn die Erkenntnisse aus dem Beratungsgespräch Anhaltspunkte hierfür bieten und Sie dies wünschen, für Sie Einspruch einlegen und sofort Akteneinsicht bei Gericht beantragen, um die Hauptverhandlung nach erfolgter Einspruchseinlegung besser vorbereiten zu können.
Frist zur Einlegung eines Einspruches gegen einen Strafbefehl
Es ist sehr wichtig, dass Sie die im Strafbefehl benannte Frist unbedingt beachten, innerhalb der Einspruch eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit Zustellung des Strafbefehls.
Sie erhalten schnell einen Termin bei Anwalt Fathieh, wenn Ihnen ein Strafbefehl zugestellt worden ist.
Sollten Sie die Frist zur Einlegung des Einspruches bereits versäumt haben, kommt möglicherweise in Ihrem Fall ein Wiedereinsetzungsantrag in Betracht.
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, ist eine Strafverteidigung durch Rechtsanwalt Fathieh nicht nur am Sitz der Kanzlei in Heidelberg, sondern insbesondere im Neckar-Odenwald-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis und Kraichgau möglich, also auch in Sinsheim, Wiesloch, Weinheim, Schwetzingen, Mosbach und darüber hinaus auch in Karlsruhe, Frankenthal, Ludwigshafen, Darmstadt, Mannheim und in Fürth (Odenwald) möglich.
An Werktagen ist die Kanzlei von Montag bis Freitag insgesamt 12 Zeitstunden von 07.00 Uhr - 19.00 Uhr für Sie unter der Telefonnummer 06221 / 97 99 20 erreichbar.
Sofern Sie an einem Werktag in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr anrufen, wird Herr Rechtsanwalt Fathieh Sie noch innerhalb desselben Tages zurückrufen!
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