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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

 
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Rechtsanwalt Fathieh

   Rechtsanwalt Fathieh     

Eine Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht wird bundesweit angeboten

Anwalt Fathieh

Strafverteidigung kompetent und professionell

Zentrale Lage

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage von Heidelberg - in der Nähe des Bismarckplatzes - einer der Verkehrsknotenpunkte in Heidelberg

     
 

 

Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht 

    


Kanzleitelefon: 06221 / 97 99 20 an Werktagen von Montag - Freitag 07.00 Uhr - 19.00 Uhr

Rückruf-Service


Eine Strafverteidigung im Wirtschaftstrafrecht ist nicht nur am Sitz der Kanzlei in Heidelberg sondern wie sonstigen Fällen unter anderem auch in Mannheim, Frankenthal, Darmstadt und Ludwigshafen, im Neckar-Odenwald-Kreis, also auch in Mosbach, im Rhein-Neckar-Kreis, also auch in Wiesloch, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und im Kreis Bergstraße Hessen, also auch in Fürth (Odenwald) möglich.


 

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage in der Nähe des Heidelberger Bismarckplatzes, einem der zentralen Verkehrsknotenpunkte der Universitätsstadt Heidelberg.


Schnelle Terminvergabe, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben. Wenn bei Ihnen gerade eine Hausdurchsuchung stattfindet oder gerade stattgefunden hat, wird Herr Rechtsanwalt Fathieh ebenfalls schnell reagieren. Bei einer Hausdurchsuchung wird Herr Anwalt Fathieh versuchen zu Ihnen zu fahren, wenn ihm dies aufgrund anderer Pflichten gerade möglich ist.


 

Das ZDF hat Herrn Rechtsanwalt Fathieh in seiner Kanzlei zum Thema Selbstanzeigen interviewt. Das Interview wurde im Zweiten Deutschen Fernsehen am Sonntag, den 21.02.2010 abends gesendet. 

Rechtsanwalt Kian Fathieh ist Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.

Rechtsanwalt Fathieh bietet eine qualitätsorientierte und kompetente Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht.

Eine Straverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht ist nicht nur am Kanzleisitz in der Universitätsstadt Heidelberg, sondern darüber hinaus unter anderem auch in Mannheim, Karlsruhe, Darmstadt, im Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, im Kraichgau, Frankenthal, Kaiserslautern und weiteren Städten möglich.

Straftatbestände die dem Wirtschaftsstrafrecht zugerechnet werden

Dem Wirtschaftsstrafrecht sind zunächst die Korruptionsstraftaten wie z.B. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung, (§ 333 StGB) zuzuordnen. Darüber hinaus gehören zum Wirtschaftsstrafrecht Delikte wie Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB) als ein Teil des Arztstrafrechtes, Untreue und Betrug: Kapitalanlagebetrug (§ 264 a StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB); Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 UrhG), Strafbare Kennzeichenverletzung (§ 143 MarkenG), Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, (§ 261 StGB), § 34 Außenwirtschaftsgesetz,   Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266 a StGB), § 142 PatG und § 58 LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch), Unterschlagung (§ 246 StGB), Insolvenzstraftaten, also z.B. Bankrott (§ 283 StGB) und Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283 b StGB), sogenannte Insolvenzverschleppung (z.B. gemäß § 130 b HGB, § 84 GmbHG, § 401 AktG), Steuerstraftaten wie z.B. Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordung), Zollstraftaten (Das Zollstrafrecht ist der Teil des Steuerstrafrechtes welcher sich auf Zölle bezieht), also zum Beispiel Steuerhehlerei (§ 374 AO) und Bannbruch (§ 372 Abgabenordnung). Zu dem Wirtschaftsstrafrecht zählt ferner unter anderem § 331 HGB, Unrichtige Darstellung (sogenannte Bilanzfälschung), § 400 AktG, Unrichtige Darstellung.

In § 74 c des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind weitere Delikte aufgeführt die dem Wirtschaftsstrafrecht zuzurechnen sind.

Sofern bei Ihnen gerade eine Hausdurchsuchung statfindet oder gerade stattgefunden hat, berät und verteidigt Herr Rechtsanwalt Fathieh Sie kompetent und professionell, Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite Hausdurchsuchung.

Rechtsanwalt Fathieh bietet auch eine Strafverteidigung im Steuerstrafrecht, insbesondere bei dem Tatvorwurf Steuerhinterziehung und eine Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung (§ 371 Abgabenordnung) an.