Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
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Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, erfüllt den Straftatbestand der Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB. Die gefährliche Körperverletzung ist die sogenannte Qualifikation der (einfachen) Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB. So wird eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 StGB begangen, wenn der Straftatbestand der einfachen Körperverletzung erfüllt ist und darüber hinaus die Körperverletzung auf besonders gefährliche Weise verübt wurde. Diese besonders gefährliche Art der Begehung der Körperverletzung wird mit einem höheren Strafmaß geahndet.
Arten der Begehung
Es gibt verschiedene Arten eine Körperverletzung zu begehen. Eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 StGB wird begangen:
Durch Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe: Wird durch Gift oder einen anderen Stoff eine Körperverletzung begangen, wird diese als gefährlich im Sinne von § 224 Abs. 1 StGB qualifiziert. Allerdings ist erforderlich, dass das Gift oder der Stoff gesundheitsschädlich ist. Ferner muss die Verletzung gerade durch Gift oder andere Stoffe vollendet werden. Ein gesundheitsschädlicher Stoff kann auch kochendes Wasser sein, wenn dieses beispielsweise starke Verbrennungen auslöst. Daher kommt es darauf an, wie der Stoff verwendet wird, damit er als ein Gift oder gesundheitsschädlicher Stoff verstanden wird. Gerade durch die konkrete Verwendung des Giftes oder Stoffes muss eine Gefahr für erhebliche Verletzungen bestanden haben.
Mit einer Waffe: Als Waffe werden nicht nur Schusswaffen, sondern alle Gegenstände bezeichnet, die hergestellt wurden, um einen Menschen damit körperlich verletzen zu können.
Mit einem gefährlichen Werkzeug: Eine gefährliche Körperverletzung kann bereits mit einem gefährlichen Werkzeug begangen werden. Unter einem gefährlichen Werkzeug im strafrechtlichen Sinne wird ein Gegenstand, der erhebliche Verletzungen aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und seiner konkreten Art der Verwendung verursachen kann, bezeichnet. Hierbei wird oft zunächst an beispielsweise eine Eisenstange, ein Baseballschläger oder eine Rasierklinge gedacht.
Jedoch können auch Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände bereits ein solches gefährliches Werkzeug darstellen. So kann zum Beispiel ein Schuh je nach seiner Beschaffenheit und der konkreten Art der Verwendung zu einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung führen. Juristische Laien können oftmals nicht einschätzen, was als ein gefährliches Werkzeug im strafrechtlichen Sinne bezeichnet wird. Daher ist es empfehlenswert, sich Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen.
durch einen hinterlistigen Überfall: Auch durch einen hinterlistigen Überfall kann eine gefährliche Körperverletzung begangen werden. Darunter versteht man einen unerwarteten und plötzlichen Angriff, der das Opfer völlig unvorbereitet trifft, sodass dieser dem Angreifen ausgeliefert ist. Kennzeichnend für einen hinterlistigen Überfall ist das Auflauern des Opfers und die Vorbereitung der Tat bereist im Voraus.
gemeinschaftlich mit einem anderen Beteiligten: Gemeinschaftlich wird eine gefährliche Körperverletzung begangen, sobald mindestens zwei Beteiligte am Tatort bewusst zusammenwirken.
durch eine das Leben gefährdende Behandlung: Hierzu zählen Angriffe auf eine Person, die generell geeignet sind, das Leben des Opfers zu gefährden. Dabei ist unbeachtlich, ob tatsächlich im konkreten Fall das Leben des Opfers gefährdet war. Unter eine das Leben gefährdende Behandlung fällt beispielsweise das Anfahren einer Person mit einem Fahrzeug oder ein fester Würgegriff. Selbst wenn das Opfer glimpflich davonkam, war der Angriff potenziell geeignet, das Leben des Opfers zu gefährden. Dies soll strafverschärfend geahndet werden.
Vorsatz
Damit es zu einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung kommt, muss der Täter vorsätzlich gehandelt haben. Vorsatz bedeutet das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Es ist aber auch ein sogenannter Eventualvorsatz ausreichend. Wer es zum Beispiel für möglich hält, durch einen Schlag mit einem Baseballschläger die andere Person erheblich zu verletzen und dies billigend in Kauf nimmt, handelt bereits vorsätzlich.
Strafmaß einer gefährlichen Körperverletzung
Der Strafrahmen beträgt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren. In minder schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von drei Monate bis zu fünf Jahren vorgesehen (§ 224 Abs. 1 StGB). Auch der Versuch einer gefährlichen Körperverletzung ist unter Strafe gestellt (§ 224 Abs. 2 StGB).
Zu beachten ist, dass das konkrete Strafmaß von den Umständen im Einzelfall abhängig ist. Faktoren wie Vorsatz, Vorstrafen, Anzahl der Taten und auch das Verhalten nach der Tat spielen eine Rolle bei der Strafbemessung.
Empfohlene Vorgehensweise
Wenn Sie eine Körperverletzung begangen haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt kontaktieren. Frühzeitiger rechtlicher Beistand hilft Ihnen dabei, Risiken zu vermeiden und eine optimale Strafverteidigung zu sichern. Wenn Sie von den Ermittlungsbehörden befragt werden, sollten Sie die Aussage verweigern, bis eine anwaltliche Erstberatung stattgefunden hat. Nach erfolgter Akteneinsicht durch einen Strafverteidiger kann darüber entschieden werden, ob sich der Mandant zur Sache äußern soll oder nicht und das weitere bestmögliche Vorgehen besprochen werden.
Wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben, verteidigt Sie Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh professionell und kompetent.
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