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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Strafverteidigung bei einer gefährlichen Körperverletzung

Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB

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Rechtsanwalt Fathieh berät Sie kompetent und professionell bei Rechtsfragen im Hinblick auf den Tatvorwurf gefährliche Körperverletzung.

Rechtsanwalt Kian Fathieh

Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, erfüllt den Straftatbestand der Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB. Die gefährliche Körperverletzung ist die sogenannte Qualifikation der (einfachen) Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB. So wird eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 StGB begangen, wenn der Straftatbestand der einfachen Körperverletzung erfüllt ist und darüber hinaus die Körperverletzung auf besonders gefährliche Weise verübt wurde. Diese besonders gefährliche Art der Begehung der Körperverletzung wird mit einem höheren Strafmaß geahndet.

Arten der Begehung

Es gibt verschiedene Arten eine Körperverletzung zu begehen. Eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 StGB wird begangen:

Vorsatz

Damit es zu einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung kommt, muss der Täter vorsätzlich gehandelt haben. Vorsatz bedeutet das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Es ist aber auch ein sogenannter Eventualvorsatz ausreichend. Wer es zum Beispiel für möglich hält, durch einen Schlag mit einem Baseballschläger die andere Person erheblich zu verletzen und dies billigend in Kauf nimmt, handelt bereits vorsätzlich.

Strafmaß einer gefährlichen Körperverletzung

Der Strafrahmen beträgt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren. In minder schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von drei Monate bis zu fünf Jahren vorgesehen (§ 224 Abs. 1 StGB). Auch der Versuch einer gefährlichen Körperverletzung ist unter Strafe gestellt (§ 224 Abs. 2 StGB).

Zu beachten ist, dass das konkrete Strafmaß von den Umständen im Einzelfall abhängig ist. Faktoren wie Vorsatz, Vorstrafen, Anzahl der Taten und auch das Verhalten nach der Tat spielen eine Rolle bei der Strafbemessung.

Empfohlene Vorgehensweise

Wenn Sie eine Körperverletzung begangen haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt kontaktieren. Frühzeitiger rechtlicher Beistand hilft Ihnen dabei, Risiken zu vermeiden und eine optimale Strafverteidigung zu sichern. Wenn Sie von den Ermittlungsbehörden befragt werden, sollten Sie die Aussage verweigern, bis eine anwaltliche Erstberatung stattgefunden hat. Nach erfolgter Akteneinsicht durch einen Strafverteidiger kann darüber entschieden werden, ob sich der Mandant zur Sache äußern soll oder nicht und das weitere bestmögliche Vorgehen besprochen werden.

Wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben, verteidigt Sie Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh professionell und kompetent.

Kontakt zur Kanzlei

Die Kanzlei Fathieh ist für Sie montags bis freitags an Werktagen von 07:00 Uhr – 19:00 Uhr unter der Rufnummer

06221 / 97 99 20

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Bitte vereinbaren Sie unter dieser Rufnummer einen Termin, damit Rechtsanwalt Fathieh für die Besprechung mit Ihnen Zeit hat. Sofern Sie an einem Werktag in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr anrufen, wird Herr Rechtsanwalt Fathieh Sie noch innerhalb desselben Tages zurückrufen!