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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Führungszeugnis | Anwalt erklärt

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An Werktagen ist die Kanzlei von Montag – Freitag im Zeitraum von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar. In dringenden Fällen ist auch ein kurzfristiger Termin noch am selben Tag möglich.

In vielen Berufen, aber auch für beispielsweise die Beantragung eines Visums, wird verlangt, dass ein Führungszeugnis vorgelegt wird. Daher können Einträge ins Führungszeugnis erhebliche Auswirkungen mit sich bringen. Aber wann erfolgt ein Eintrag ins Führungszeugnis und kann dieser auch wieder gelöscht werden? Und was ist eigentlich das Bundeszentralregister? Rechtsanwalt Kian Fathieh erklärt, was Sie wissen müssen.

Das Bundeszentralregister

Das Bundeszentralregister (BZR) ist ein zentral amtliches Register, in das alle Strafen eines Verurteilten sowie andere relevante Informationen wie beispielsweise Vermerke über die Schuldfähigkeit oder Strafvorbehalte aufgenommen werden. Oftmals ist nicht bekannt, dass auch alle rechtskräftigen Strafbefehle in das BZR eingetragen werden. Wichtig zu wissen ist ferner, dass alle Eintragungen im BZR obersten Bundes- und Landesbehörden, der Staatsanwaltschaft und Gerichten bekanntgegeben werden, wenn diese die Informationen anfragen. Dies kann beispielsweise bei einer Verbeamtung wichtig sein.

Das Führungszeugnis

Das Führungszeugnis wird von der Bundeszentralregisterbehörde erstellt und kann von jeder Person ab 14 Jahren beantragt werden. Es stellt einen Auszug aus dem Bundeszentralregister dar und gibt somit Auskunft über verhängte Vorstrafen oder Auflagen. Gerade für Tätigkeiten mit Kindern oder in sicherheitssensiblen Bereichen verlangt der Arbeitsgeber daher die Vorlage des Führungszeugnisses.

Zu beachten ist, dass das BZR umfassender als das Führungszeugnis ist. Das bedeutet, dass nicht jeder Eintrag im BZR auch im Führungszeugnis zu finden ist. Welche Einträge im Führungszeugnis aufgelistet werden, ist abhängig von der Art des Führungszeugnisses:

Wann gilt man als vorbestraft?

Im juristischen Sinne ist jede Person, die in einem Verfahren rechtskräftig verurteilt wurde, vorbestraft. Dies ist unabhängig davon, wie gering oder wie schwer die Strafe war. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch gilt eine Person jedoch erst dann als vorbestraft, wenn ein Eintrag im privaten Führungszeugnis aufgelistet wird. Das heißt, jeder kann sich selbst als unbestraft bezeichnen, solange er keine Verurteilung hat, die in das private Führungszeugnis eingetragen wurde.

Wann werden Einträge im Führungszeugnis wieder gelöscht?

Einträge ins Führungszeugnis können nach einer gewissen Zeit getilgt werden. Dabei gelten unterschiedliche Löschungsfristen je nach Schwere des Vergehens:

Wichtig zu wissen ist, dass für die Tilgung keine weiteren Verurteilungen während der Frist hinzukommen dürfen. Wurden zum Beispiel mehrere Verurteilungen ins Führungszeugnis aufgenommen, werden alle Eintragungen erst nach Ablauf der Löschungsfrist für die neueste Eintragung gelöscht. Diese Regelegung führt ferner dazu, dass bei einer Neueintragung alle (auch bereits gelöschte) Eintragungen ins Führungszeugnis wieder aufgenommen werden. Auch wenn eine Bewährung widerrufen wird, verlängert sich die Löschungsfrist entsprechend mit der Dauer der Freiheitsstrafe.

Rechtsanwalt Kian Fathieh

Wann sollte man einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen?

Wenn Sie Fragen zum Führungszeugnis oder dem Bundeszentralregister haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Rechtsanwalt Kian Fathieh berät Sie professionell und kompetent.

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Sofern Sie an einem Werktag in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr anrufen, wird Herr Rechtsanwalt Fathieh Sie noch innerhalb desselben Tages zurückrufen!