Führungszeugnis | Anwalt erklärt
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In vielen Berufen, aber auch für beispielsweise die Beantragung eines Visums, wird verlangt, dass ein Führungszeugnis vorgelegt wird. Daher können Einträge ins Führungszeugnis erhebliche Auswirkungen mit sich bringen. Aber wann erfolgt ein Eintrag ins Führungszeugnis und kann dieser auch wieder gelöscht werden? Und was ist eigentlich das Bundeszentralregister? Rechtsanwalt Kian Fathieh erklärt, was Sie wissen müssen.
Das Bundeszentralregister
Das Bundeszentralregister (BZR) ist ein zentral amtliches Register, in das alle Strafen eines Verurteilten sowie andere relevante Informationen wie beispielsweise Vermerke über die Schuldfähigkeit oder Strafvorbehalte aufgenommen werden. Oftmals ist nicht bekannt, dass auch alle rechtskräftigen Strafbefehle in das BZR eingetragen werden. Wichtig zu wissen ist ferner, dass alle Eintragungen im BZR obersten Bundes- und Landesbehörden, der Staatsanwaltschaft und Gerichten bekanntgegeben werden, wenn diese die Informationen anfragen. Dies kann beispielsweise bei einer Verbeamtung wichtig sein.
Das Führungszeugnis
Das Führungszeugnis wird von der Bundeszentralregisterbehörde erstellt und kann von jeder Person ab 14 Jahren beantragt werden. Es stellt einen Auszug aus dem Bundeszentralregister dar und gibt somit Auskunft über verhängte Vorstrafen oder Auflagen. Gerade für Tätigkeiten mit Kindern oder in sicherheitssensiblen Bereichen verlangt der Arbeitsgeber daher die Vorlage des Führungszeugnisses.
Zu beachten ist, dass das BZR umfassender als das Führungszeugnis ist. Das bedeutet, dass nicht jeder Eintrag im BZR auch im Führungszeugnis zu finden ist. Welche Einträge im Führungszeugnis aufgelistet werden, ist abhängig von der Art des Führungszeugnisses:
Privates Führungszeugnis: Das private oder einfache Führungszeugnis, welches umgangssprachlich noch als polizeiliches Führungszeugnis geläufig ist, umfasst nur Strafen ab einer bestimmten Schwere. Grundsätzlich wird bei Ersttätern eine Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten nicht in das Führungszeugnis aufgenommen. Tritt jedoch eine weitere Verurteilung ins BZR hinzu, werden künftig beide Verurteilungen aufgelistet, selbst wenn diese noch unter der Tagessatz- oder Freiheitsstrafengrenze liegen. In der Regel werden auch die meisten Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht nicht in das Führungszeugnis aufgenommen.
Fordert ein privater Arbeitgeber die Vorlage eines Führungszeugnisses, ist das private Führungszeugnis grundsätzlich ausreichend. Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber nur in sicherheitsrelevanten Berufen die Vorlage verlangen kann. Ansonsten kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob er es dem Arbeitgeber vorlegen möchte oder nicht.
Erweitertes Führungszeugnis: Das sogenannte erweiterte Führungszeugnis ist relevant für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen zu tun haben. Es werden zusätzlich noch geringfügige und ältere Verurteilungen eingetragen, wenn es sich um bestimmte Sexualdelikte oder kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen handelt. Auch das erweiterte Führungszeugnis kann persönlich bei der Meldebehörde beantragt werden. Zudem können auch Behörden dieses einholen, wenn beispielsweise der Betroffene einer Aufforderung nicht nachkommt und dies zum Schutz von Minderjährigen notwendig ist.
Behördliches Führungszeugnis: Das behördliche Führungszeugnis darf nur von Behörden verlangt werden und wird diesen direkt übersandt. Allerdings kann die betroffene Person Einsicht in das behördliche Führungszeugnis bei der Behörde oder bei einem Gericht verlangen. Es werden alle strafgerichtlichen Entscheidungen sowie bestimmte Entscheidungen der Verwaltungsbehörden wie zum Beispiel der Widerruf einer Gewerbeerlaubnis oder eines Waffenscheins aufgenommen.
Wann gilt man als vorbestraft?
Im juristischen Sinne ist jede Person, die in einem Verfahren rechtskräftig verurteilt wurde, vorbestraft. Dies ist unabhängig davon, wie gering oder wie schwer die Strafe war. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch gilt eine Person jedoch erst dann als vorbestraft, wenn ein Eintrag im privaten Führungszeugnis aufgelistet wird. Das heißt, jeder kann sich selbst als unbestraft bezeichnen, solange er keine Verurteilung hat, die in das private Führungszeugnis eingetragen wurde.
Wann werden Einträge im Führungszeugnis wieder gelöscht?
Einträge ins Führungszeugnis können nach einer gewissen Zeit getilgt werden. Dabei gelten unterschiedliche Löschungsfristen je nach Schwere des Vergehens:
Löschung nach 3 Jahren: Gemäß § 34 BZRG werden Verurteilungen zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten sowie Freiheitstrafen bis zu einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung nach 3 Jahren gelöscht. Diese Löschungsfrist gilt ebenfalls für Jugendstrafen bis zu einem Jahr oder bis zwei Jahren bei Strafaussetzung zur Bewährung.
Löschung nach 5 Jahren: Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr oder einer Jugendstrafe von über zwei Jahren ohne Aussetzung zur Bewährung werden Eintragungen nach 5 Jahren gelöscht.
Löschung nach 10 Jahren: Eine Ausnahme gilt bei Verurteilungen zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr wegen bestimmten Sexualdelikten. Für diese gilt eine erhöhte Löschungsfrist von 10 Jahren.
Keine Löschung: Lebenslange Freiheitstrafen sowie eine Sicherungsverwahrung oder die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus werden immer ins Führungszeugnis aufgenommen und können nicht gelöscht werden.
Wichtig zu wissen ist, dass für die Tilgung keine weiteren Verurteilungen während der Frist hinzukommen dürfen. Wurden zum Beispiel mehrere Verurteilungen ins Führungszeugnis aufgenommen, werden alle Eintragungen erst nach Ablauf der Löschungsfrist für die neueste Eintragung gelöscht. Diese Regelegung führt ferner dazu, dass bei einer Neueintragung alle (auch bereits gelöschte) Eintragungen ins Führungszeugnis wieder aufgenommen werden. Auch wenn eine Bewährung widerrufen wird, verlängert sich die Löschungsfrist entsprechend mit der Dauer der Freiheitsstrafe.
Wann sollte man einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen?
Wenn Sie Fragen zum Führungszeugnis oder dem Bundeszentralregister haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Rechtsanwalt Kian Fathieh berät Sie professionell und kompetent.
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