§ 263 Strafgesetzbuch, Betrug
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An Werktagen ist die Kanzlei von Montag – Freitag im Zeitraum von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr, also 12 Stunden telefonisch für Sie erreichbar. In dringenden Fällen ist auch ein kurzfristiger Termin noch am selben Tag möglich.
Rechtsanwalt Kian Fathieh war im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Darüber hinaus war er an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg akademischer Mitarbeiter mit Lehrverpflichtung.
Anwalt Fathieh ist Mitglied
der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger
und Mitglied im Verein Deutsche Strafverteidiger e.V.
und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Video der Kanzlei zum Thema Strafverteidigung beim Tatvorwurf Betrug

Was sollten Sie tun, wenn gegen Sie wegen Betrug ermittelt wird?
Wenn gegen Sie strafrechtlich ermittelt wird, sollten Sie möglichst schnell einen Strafverteidiger kontaktieren. Wichtige Weichen werden oftmals zu Beginn des Strafverfahrens gestellt. Nach Erhalt einer Vorladung zur Polizei sollten Sie die Aussage verweigern, bis eine anwaltliche Erstberatung stattgefunden hat. Beschuldigte sind nicht dazu verpflichtet, sich selbst zu belasten. Es darf auch nicht nachteilig gewertet werden, wenn Beschuldigte zunächst zum Tatvorwurf schweigen und sich zuerst als Angeklagte in der Hauptverhandlung dazu äußern.
Objektive Voraussetzungen des Straftatbestands
Damit der objektive Tatbestand des Betruges erfüllt ist, müssen vier Voraussetzungen gegeben sein:
Täuschung über Tatsachen
Der Täter muss eine andere Person über Tatsachen getäuscht haben. Eine Täuschung ist dabei die irreführende Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen Menschen oder einfach gesagt das Vorspiegeln falscher Tatsachen.
Eine Tatsache liegt vor, wenn diese bewiesen werden könnte. So ist die Aussage: „Herr Steinmeier ist der Bundespräsident“ eine Tatsache, wohingegen die Aussage: „Herr Steinmeier ist der beste Bundespräsident Deutschlands“ ein reines Werteurteil.
Eine Täuschung kann sowohl durch Unterlassen als auch durch ein aktives Tun erfolgen. Die Täuschungshandlung kann dabei ausdrücklich erfolgen, z.B. indem der Täter falsche Tatsachen behauptet. Der Täter kann aber auch durch schlüssiges Verhalten falsche Tatsachen vorspiegeln, sodass auch eine sog. konkludente Erklärung für die Täuschungshandlung ausreichend ist.
Innersubjektive Tatsachen
Auch eine Absicht kann eine Tatsache sein. So ist zum Beispiel die Absicht, dass man sich vertragstreu verhalten will, nach Ansicht der Rechtsprechung eine Tatsache.
Irrtum
Weiter muss durch die Täuschung des Täters ein Irrtum bei einer Person erregt oder unterhalten werden. Bei einem Irrtum handelt es sich um eine Fehlvorstellung über Tatsachen. Damit ein Irrtum vorliegt, muss sich der Getäuschte jedoch eine Vorstellung über Tatsachen gemacht haben. Das gänzliche Fehlen einer Vorstellung, also die Unkenntnis über relevante Tatsachen, begründet keinen Irrtum.
Vermögensverfügung
Der Getäuschte muss aufgrund des Irrtums eine Vermögensverfügung veranlasst haben. Eine Verfügung ist jede Handlung, die sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt.
Vermögensschaden
Es muss ein Vermögensschaden entstanden sein.
Subjektive Voraussetzungen des Straftatbestands
Bei dem Betrug handelt es dich um ein Vorsatzdelikt. Vorsatz bedeutet das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Zu beachten ist hierbei, das ein sogenannter dolus eventualis, also ein bedingter Tatvorsatz, ausreichend ist. Zum Beispiel ist es ausreichend, wenn eine vorgespiegelte Tatsache als unwahr zumindest in Kauf genommen worden ist. Darüber hinaus ist die Absicht rechtswidriger Bereicherung erforderlich. Der Täter muss also bewusst und gewollt das Opfer getäuscht haben mit der Absicht sich rechtswidrig zu bereichern und einen Vermögensschaden bei dem Opfer hervorzurufen.
Was ist zu tun, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben
Wenn Sie einen Strafbefehl wegen eines Betruges erhaten haben, sollten Sie sich möglichst schnell an einen Starfverteidiger zur Rechtsberatung wenden. Der Strafverteidiger wird in den meisten Fällen sofort Akteneinsicht beantragen und vor Erhalt der Akteneinsicht von jeder Einlassung zur Sache abraten. Hierbei muss aber auch die Einspruchsfrist beachtet werden. Sie sollten den Umschlag aufheben, mit dem Ihnen der Starfbefehl übersandt worden ist. Hier ist fast immer in einem rechteckigen Fenster das Zustelldatum des Strafbefehl vermerkt. Dieses Datum ist für die Berechnung des Frist zur Einlegung des Einspruches wichtig. Nach Erhalt eines Strafbefehls ist eine Einstellung des Strafverfahrens noch grundsätzlich möglich.

Mit welcher Strafe ist zu rechnen?
Gemäß § 263 Absatz 1 StGB wird der Betrug mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. In einem besonders schweren Fall kann einem sogar gemäß § 263 Absatz 3 StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren drohen. Auch ein versuchter Betrug ist strafbar. Daher ist rechtsanwaltlicher Beistand unentbehrlich, wenn gegen Sie wegen Betruges ermittelt wird.
Wenn Ihnen vorgeworfen wird einen Betrug begangen zu haben, verteidigt Sie Herr Rechtsanwalt Fathieh professionell und kompetent.
Eine Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf Betrug ist nicht nur in Heidelberg, sondern unter anderem auch an den Gerichtsorten Mannheim, Sinsheim, Weinheim, Wiesloch und Schwetzingen möglich.
An Werktagen ist die Kanzlei von Montag bis Freitag insgesamt 12 Zeitstunden von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr für Sie unter der Telefonnummer 06221 / 97 99 20 erreichbar.
Sofern Sie an einem Werktag in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr anrufen, wird Herr Rechtsanwalt Fathieh Sie noch innerhalb desselben Tages zurückrufen!