Kanzleigebäude Poststraße 2 Heidelberg

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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf Körperverletzung

Körperverletzung, 223 Abs. 1 StGB

Telefon der Kanzlei: 06221 / 97 99 20

An Werktagen ist die Kanzlei von Montag – Freitag im Zeitraum von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr, also 12 Stunden telefonisch für Sie erreichbar. In dringenden Fällen ist auch ein kurzfristiger Termin noch am selben Tag möglich.

Rechtsanwalt Kian Fathieh war im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Darüber hinaus war er an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg akademischer Mitarbeiter mit Lehrverpflichtung.

Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied im Verein Deutsche Strafverteidiger e.V. und in der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.

Am 14. April 2015 wurde zum Thema Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf Körperverletzung ein Kanzleivideo veröffentlicht:

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Die Körperverletzung hat der Gesetzgeber in § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe versehen. Auch der Versuch einer Körperverletzung ist strafbar (§ 223 Absatz 2 StGB).

Voraussetzung einer Körperverletzung ist zunächst, dass eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit beschädigt wurde. Ein unangemessenes, übles Behandeln, welches das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt, stellt nach der Rechtsprechung des 2. Senates des Bundesgerichtshofes ein Festhalten im sogenannten „Schwitzkasten“ zumindest dann dar, wenn der Geschädigte Nackenschmerzen davon trägt (2. Senat des Bundesgerichtshofes, Urteil vom 15.09.2010, Aktenzeichen: 2 StR 400 / 10).

Auch eine fahrlässige Körperverletzung ist strafbar. Der Gesetzgeber bedroht die fahrlässige Körperverletzung in § 229 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe. So liegt beispielsweise eine strafbare fahrlässige Körperverletzung vor, wenn nach einem Auffahrunfall ein Insasse des Fahrzeugs in das versehentlich hineingefahren wurde, eine Gesundheitsbeschädigung erlitten hat.

Am 11. Mai 2015 wurde das Kanzleivideo zum Thema fahrlässige Körperverletzung veröffentlicht

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Neben der einfachen Körperverletzung in § 223 Absatz 1 StGB und der fahrlässigen Körperverletzung in § 229 StGB hat der Gesetzgeber die gefährliche Körperverletzung in § 224 StGB und die schwere Körperverletzung in § 226 StGB mit unterschiedlichen Voraussetzungen gesetzlich voneinander abgegrenzt.

Am 24.09.2015 wurde das Kanzleivideo zur Strafverteidigung wegen gefährlicher Körperverletzung veröffentlicht

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Sofern Ihnen vorgeworfen wird eine Körperverletzung begangen zu haben, verteidigt Sie Herr Rechtsanwalt Fathieh professionell und kompetent.

Zur Frage, ob eine rechtfertigende Einwilligung in eine gefährliche Körperverletzung bei körperlichen Auseinandersetzungen rivalisierender Jungendgruppen möglich ist, finden Sie auf der weiteren Kanzleiseite hier Informationen.

Bei dem Tatvorwurf Körperverletzung ist eine Strafverteidigung nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern darüber hinaus in Mannheim, Ludwigshafen und Frankenthal, im Neckar-Odenwald-Kreis, also auch in Mosbach, im Rhein-Neckar-Kreis, also auch in Weinheim, Wiesloch, Sinsheim und Schwetzingen, in Fürth (Odenwald), also im Kreis Bergstraße in Hessen und im Kraichgau möglich.

An Werktagen ist die Kanzlei von Montag bis Freitag insgesamt 12 Zeitstunden von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr für Sie unter der Telefonnummer 06221 / 97 99 20 erreichbar.

Sofern Sie an einem Werktag in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr anrufen, wird Herr Rechtsanwalt Fathieh Sie noch innerhalb desselben Tages zurückrufen!