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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Strafanzeige und Strafantrag

Strafanzeige und Strafantrag

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Strafanzeige

Eine Strafanzeige kann von jedermann gestellt werden. Es ist nicht erforderlich, dass diese Person Opfer einer Straftat geworden ist. Anders ist dies bei einem Strafantrag. Dieser kann bei einem Antragsdelikt nicht von jedermann gestellt werden. Der Anzeigende schildert bei einer Strafanzeige wahrheitsgemäß einen Sachverhalt, also Tatsachen, die seiner Ansicht nach einen Anlass für eine strafrechtliche Verfolgung bieten. Für die Entgegennahme von Strafanzeigen sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig, also beispielsweise die Kriminalpolizei, die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Auch bei einem Amtsgericht kann eine Strafanzeige erstattet werden.

Mündliche Strafanzeige

Auch die mündliche Erhebung einer Strafanzeige ist möglich. Sofern eine Strafanzeige mündlich erhoben wird, ist diese zu beurkunden.

Kann eine Strafanzeige zurückgenommen werden?

Anders als ein Strafantrag kann eine Strafanzeige nicht zurückgenommen werden. Nachdem eine Strafanzeige erfolgt ist, prüfen die Strafverfolgungsbehörden ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt. falls diese so ist, wird strafrechtlich ermittelt. Durch eine Rücknahme einer Strafanzeige kann dies nicht verhindert werden.

Am 27. September 2017 wurde das Kanzleivideo zum Thema Strafanzeige und Strafantrag veröffentlicht

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Der Strafantrag

Anders als die Strafanzeige kann der Strafantrag bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zurückgenommen werden. Wenn ein Strafantrag zurückgenommen worden ist, kann er nicht wieder neu gestellt werden.

Strafantrag bei absoluten Antragsdelikten

Bei sogenannten absoluten Antragsdelikten kann die Tat nicht verfolgt werden, wenn kein Strafantrag gestellt worden ist. Absolute Antragsdelikte sind zum Beispiel der unbefugte Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Fahrrades, der Hausfriedensbruch und mit Ausnahme auch die Beleidigung, die üble Nachrede, und die Verleumdung. Wenn kein Strafantrag fristgerecht gestellt worden ist, kann die Tat nicht verfolgt werden. Bei dem Strafantrag handelt es sich um eine Prozessvoraussetzung. Bei der Strafantragsfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist.

Rechtsanwalt Fathieh

Strafantrag bei relativen Antragsdelikten

Bei relativen Strafantragsdelikten kann die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung die Tat auch dann verfolgen wenn kein Strafantrag rechtzeitig gestellt worden ist und zwar dann sie ein Einschreiten im konkreten Fall von Amts wegen für geboten hält. Relative Antragsdelikte sind z.B. die Sachbeschädigung und die fahrlässige Körperverletzung aber auch die vorsätzliche Körperverletzung.

Frist zur Stellung des Strafantrages

In der Regel kann ein Strafantrag nur innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

Wann beginnt die Frist zur Stellung des Strafantrages?

Der Fristbeginn setzt die Kenntnis des Antragsberechtigten von der Tat und dem Täter voraus. Die zutreffende Bestimmung wann dies vorliegt, fällt den Antragsberechtigten oft nicht leicht.

Rücknahme eines Strafantrages

Wie oben bereits kurz erwähnt, kann ein Strafantrag zurückgenommen werden. Eine Rücknahme des Strafantrages ist möglich, bis das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen worden ist. Wenn der Strafantrag zurückgenommen worden ist, kann er aber dann nicht nochmals gestellt werden. Ein Widerruf der Rücknahme ist nicht möglich.

Was sollten Beschuldigte tun, wenn gegen diese strafrechtlich ermittelt wird?

Beschuldigte sollten nach dem diesen eröffnet worden ist, dass gegen sie strafrechtlich ermittelt wird, die Aussage verweigern und Kontakt zu einem Strafverteidiger zwecks der Vereinbarung eines Termins zur Erstberatung vereinbaren. Oftmals belasten sich Beschuldigte vor einer Akteneinsicht durch ihre eigene unnötige Einlassung selbst. Viele Beschuldigte werden erst aufgrund ihrer eigenen Einlassung strafrechtlich verurteilt.

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