Kanzleigebäude Poststraße 2 Heidelberg

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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Kompetente Strafverteidigung
nach Erhalt einer Vorladung zur Polizei

Vorladung zur Polizei

Telefon der Kanzlei: 06221 / 97 99 20

An Werktagen ist die Kanzlei von Montag – Freitag im Zeitraum von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr, also 12 Stunden telefonisch für Sie erreichbar. In dringenden Fällen ist auch ein kurzfristiger Termin noch am selben Tag möglich.

Rechtsanwalt Kian Fathieh war im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Darüber hinaus war er an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg akademischer Mitarbeiter mit Lehrverpflichtung.

Im Juli 2016 wurde das Kanzleivideo zur Frage, was nach Erhalt einer Vorladung zur Polzei zu tun ist, veröffentlicht

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Nach Erhalt einer Vorladung zur Polizei in einer Strafsache sollten Sie, wenn Sie als Beschuldigter vernommen werden sollen, zunächst einen Strafverteidiger kontaktieren, bevor Sie den Termin wahrnehmen. Anders als wenn Sie eine Vorladung zur Staatsanwaltschaft erhalten haben, müssen Sie bei der Polizei den Termin nicht wahrnehmen. Sie müssen auch nicht zur Sache aussagen, wenn sie dort sind. Sie sollten aber auch als Beschuldigter nicht einfach den Termin bei der Polizei nicht wahrnehmen, sondern unverzüglich einen Strafverteidiger / eine Strafverteidigerin kontaktieren.

Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV) und der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V. Herr Rechtsanwalt Fathieh ist darüber hinaus auch Mitglied im Verein Deutsche Strafverteidiger e.V. und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

Am 14. April 2015 wurde das nachstehende Video zum Thematik Strafverteidigung nach Erhalt einer Vorladung zur Polizei veröffentlicht:

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Nichtjuristisch vorgebildete Bürger, die von der Polizei als Beschuldigte oder der Steuerfahndung (Steufa) oder der Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes (BuStra) vernommen werden sollen, wissen in der Regel nicht was wichtig ist und worauf es ankommt. Demgegenüber wissen die Vernehmungsbeamten was wichtig ist und sind schon aufgrund ihrer professionellen Berufsausbildung und Berufspraxis im Vorteil. Nach Erhalt einer Vorladung zur Polizei als Beschuldigter in einer Strafsache, sollte unverzüglich ein Strafverteidiger kontaktiert werden und mit ihm das weitere Vorgehen besprochen werden. Der Strafverteidiger wird in den allermeisten Fällen zunächst Akteneinsicht beantragen und so ermitteln, welcher Tatvorwurf seinem Mandanten zur Last gelegt wird.

Der Beschuldigte muss zur Sache nichts aussagen. Er kann sich zur Sache zum Beispiel auch erst dann einlassen, wenn sein Verteidiger Akteneinsicht genommen hat und der gesamte Tatvorwurf bekannt ist. Es ist das gute Recht des Beschuldigten und Angeklagten im Strafverfahren auch nichts zur Sache auszusagen.

Es ist anzuraten möglichst frühzeitig Kontakt zum Strafverteidiger aufzunehmen und sich nicht erst selbst zu verteidigen.

Hier das Kanzleivideo zum Thema Strafverteidigung nach Erhalt einer Vorladung zur Polizei vom 11.06.2014:

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Rechtsanwalt Fathieh berät Sie kompetent und professionell auch schon vor dem Erhalt einer Vorladung zur Polizei, wenn Sie zum Beispiel der Ansicht sind, dass Sie sich strafbar gemacht haben könnten. Darüber hinaus berät Sie Rechtsanwalt Fathieh auch, wenn Sie eine Vorladung von der Steuerfahndung oder eine Vorladung der Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes erhalten haben.

Rechtsanwalt Fathieh begleitet Sie auf Wunsch auch zu dem Vernehmungstermin. Eine Begleitung zu einem Vernehmungstermin bei der Polizei ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern unter anderem im gesamten Rhein-Neckar-Kreis und Mannheim möglich, also beispielweise auch in Sinsheim, Weinheim und Schwetzingen.

An Werktagen ist die Kanzlei von Montag bis Freitag insgesamt 12 Zeitstunden von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr für Sie unter der Telefonnummer 06221 / 97 99 20 erreichbar.

Sofern Sie an einem Werktag in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr anrufen, wird Herr Rechtsanwalt Fathieh Sie noch innerhalb desselben Tages zurückrufen!