Kanzleigebäude Poststraße 2 Heidelberg

www.heidelberg-strafrecht.de

Rechtsanwalt Kian Fathieh

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht,
insbesondere wegen eines Tatvorwurfes,
der auf einer Falschbeschuldigung beruht

Sexualstrafrecht

Bundesweite Strafverteidigung je nach Interesse von Rechtsanwalt Fathieh am jeweiligen Fall möglich.

Telefon der Kanzlei: 06221 / 97 99 20

An Werktagen ist die Kanzlei von Montag – Freitag im Zeitraum von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr, also 12 Stunden telefonisch für Sie erreichbar. In dringenden Fällen ist auch ein kurzfristiger Termin noch am selben Tag möglich.

Bereits seit dem 01. Januar 2009, also seit - Stand 11. Januar 2024 - fünfzehn Jahren, befindet sich die Kanzlei in noch zentralerer Lage der Universitätsstadt Heidelberg, in der Nähe des Heidelberger Bismarckplatzes und des Adenauerplatzes und nicht mehr wie früher in der Heidelberger Weststadt. Gegenüber der Kanzlei befindet sich das Carré.

Rechtsanwalt Fathieh

Interview des SWR mit Rechtsanwalt Fathieh vom 16.03.2016 zum Sexualstrafrecht

Am 16. März 2016 wurde Rechtsanwalt Fathieh vom SWR zum Sexualstrafrecht interviewt. Das über vier Minuten andauernde Interview wurde vom SWR im Radio am 16.03.2016 gesendet.

Interview des Onlinemagazins der Süddeutschen Zeitung, jetzt.de

Das Onlinemagazin der Süddeutschen Zeitung, jetzt.de, hat Rechtsanwalt Fathieh am 11.02.2015 längere Zeit unter anderem zum Sexualstrafrecht interviewt. Teile davon wurden veröffentlicht. Den Artikel können Sie hier lesen:

Artikel über RA Fathieh

Rechtsanwalt Kian Fathieh war im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 im Bereich des Strafrechtes Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.

Mitgliedschaften von Rechtsanwalt Fathieh

Eine Strafverteidigung im Sexualstrafrecht ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern insbesondere auch in Mannheim, Mosbach und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis und im Kraichgau, insbesondere auch in den Städten Karlsruhe, Stuttgart, Darmstadt und Frankenthal möglich.

Rechtsanwalt Fathieh vertritt Sie kompetent und professionell im Sexualstrafrecht.

Gerade bei der Verteidigung im Sexualstrafrecht gilt, dass es bei der Strafverteidigung auch um den Kampf ums Recht geht. Wichtig sind bei der Strafverteidigung im Sexualstrafrecht aber auch Verteidigungsstrategie, Psychologie, insbesondere Aussagepsychologie und in vielen Fällen oftmals auch diplomatisches Geschick.

Am 01.07.2015 wurde das Video der Kanzlei zum Thema Strafverteidigung in Sexualstrafsachen veröffentlicht

Klick für Video

Am 27.11.2014 wurde das nachfolgende Kanzleivideo zur Verteidigung im Sexualstrafrecht veröffentlicht. Ist jede zweite Anzeige im Sexualstrafrecht falsch, also eine Falschbeschuldigung?

Klick für Video

Rechtsanwalt Fathieh

Mit dem Tatvorwurf einer Sexualstraftat geht oft eine erhebliche Stigmatisierung des Betroffenen einher. Bereits ein Ermittlungsverfahren wegen eines Sexualdeliktes kann für den Beschuldigten beruflich und privat zu Nachteilen führen. Bereits durch ein bekannt gewordenes Ermittlungsverfahren wegen einer Sexualstraftat kann z.B. das berufliche Fortkommen des Betroffenen nachteilig beeinflusst werden. Bei prominenten Personen ist es naheliegend, dass nicht nur das berufliche Fortkommen zumindest stark beeinträchtigt ist, sondern auch, dass die gesellschaftliche Stellung des Prominenten erheblich betroffen wird. Nicht selten beruht der Tatvorwurf auf der Aussage nur einer Person und daher spielen dann aussagepsychologische Erkenntnisse eine ganz besondere Rolle bei der Verteidigung.

Da mittelbare und unmittelbare Zeugen, objektive Beweise (z.B. Tatspuren) und Indizien bei Sexualstraftaten häufig fehlen, ist in diesen Fällen die Aussage der Person, die behauptet Opfer einer Sexualstraftat geworden zu sein, entscheidend. In einer solchen Konstellation wird auch von einer sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Situation gesprochen. Eine Falschbeschuldigung ist im Sexualstrafrecht leider besonders leicht und z.B. denkbar, weil das vermeintliche Opfer sich bei dem vermeintlichen Täter zum Beispiel wegen einer Trennung (unter Umständen wegen eines Beziehungsstreites) rächen will. Im Strafverfahren muss dann gegebenenfalls die Frage, was tatsächlich passiert ist, unter Zuhilfenahme aussagepsychologischer Erkenntnisse geklärt werden. Hilfreich ist hierbei, dass sich der Strafverteidiger gut in Fragen der Aussagepsychologie auskennt.

Am 25.02.2016 wurde das Kanzleivideo zum Thema aussagepsychologische Gutachten und Sexualsstrafrecht veröffentlicht

Klick für Video

In der Publikation "Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern" aus dem Jahre 2005 im Auftrage des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, wird auf Seite 177 ein Kommissariatsleiter mit der Behauptung zitiert, dass alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sich einig seien, dass "mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden.“ Es mag dahinstehen wieviele Anzeigen wegen einer sexuellen Nötigung, Vergewaltigung tatsächlich auf einer falschen Beschuldigung beruhen. Laut der oben zitierten Publikation, wurden von allen Vorgängen, die sich im Jahre 2000 in Bayern für die Polizei zunächst als sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung dargestellt haben, 7,4 % als Vortäuschen einer Straftat oder falsche Verdächtigung in der Polizeikriminalstatistik registriert. Ausweislich der oben zitierten Publikation handelt es sich bei diesen 7,4 % mit wenigen Ausnahmen um Fälle mit eindeutiger Beweislage. Es muss also in der Tat davon ausgegangen werden, dass es häufig vorkommt, dass eine falsche Anschuldigung im Hinblick auf eine Vergewaltigung vorliegt. Für das Opfer der Falschbeschuldigung ist es wichtig sich möglichst frühzeitig fachkompetent verteidigen zu lassen. Wenn eine falsche Beschuldigung insbesondere im Hinblick auf eine Vergewaltigung vorliegt, kommt es sehr häufig auf aussagepsychologische Erkenntnisse an. Wenn Sie Opfer einer falschen Anschuldigung wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung geworden sind und gegen Sie strafrechtlich ermittelt wird, sollten sie schnell einen Strafverteidiger mandatieren.

Da Herr Rechtsanwalt Fathieh ein besonderes Interesse an der Strafverteidigung hat, wenn eine Falschbeschuldigung im Hinblick auf eine sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder ein anderes Sexualdelikt vorliegt, bietet Herr Rechtsanwalt Fathieh bei Abschluss einer entsprechenden Honorarvereinbarung auch eine bundesweite Vertretung in diesen Fällen an. Nach Abschluss einer Honorarvereinbarung ist auch ein bundesweiter Besuch in der U-Haft duch Rechtsanwalt Fathieh möglich.

Zu dem Sexualstrafrecht gehören unter anderem folgende Delikte:

und weitere Straftatbestände.

Wenn Sie im Bereich des Sexualstrafrechtes, insbesondere aufgrund einer Falschbeschuldigung verdächtigt werden, erhalten Sie schnell einen Termin. Auf Wunsch der Angehörigen wird, nachdem die Ihnen nahestehende Person verhaftet worden ist und sich in Untersuchungshaft befindet, schnell eine Besuchserlaubnis beantragt werden und Ihr Angehöriger dann in der Untersuchungshaft besucht und auf seinen Wunsch in der Justizvollzugsanstalt rechtlich beraten werden.

Am 29. Februar 2016 wurde das Video der Kanzlei veröffentlicht, wann eien Strafverfahren nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens beginnen sollte

Klick für Video

Nachstehend sehen Sie das Video zum Thema, was nach einer Vorladung zur Polizei oder zur Kriminalpolizei zu beachten ist

Klick für Video

Verteidigung nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg

Im Sexualstrafrecht wird eine Strafverteidigung insbesondere auch wenn gegen Sie eine falsche Anschuldigung wegen Vergewaltigung oder Ihren Angehörigen erhoben wird, bundesweit, aber vor allem auch in Darmstadt, Mannheim, Mosbach, Karlsruhe, Wiesbaden und Frankenthal angeboten.

An Werktagen ist die Kanzlei von Montag bis Freitag insgesamt 12 Zeitstunden von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr für Sie unter der Telefonnummer 06221 / 97 99 20 erreichbar.

Sofern Sie an einem Werktag in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr anrufen, wird Sie Herr Rechtsanwalt Fathieh noch innerhalb desselben Tages zurückrufen!