Rechtsanwalt Kian Fathieh war im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Darüber hinaus war er über zwei Jahre lang akademischer Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg mit Lehrverpflichtung.
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Fathieh liegt in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg, in der Nähe des Heidelberger Bismarckplatzes - einem der zentralen Verkehrsknotenpunkte von Heidelberg.
Herr Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.
Die Opfer bestimmter Straftaten können sich der erhobenen öffentlichen Klage der Staatsanwaltschaft anschließen. So besteht das Recht des Opfers sich der Klage der Staatsanwaltschaft als Nebenkläger / Nebenklägerin anzuschließen gemäß § 395 Absatz 1, Nummer 3 der Strafprozessordnung (StPO) beispielsweise für Opfer einer Körperverletzung, einer gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) oder schweren Körperverletzung (§ 226 StGB).
Weitere benannten Delikte bei denen sich das Opfer der erhobenen öffentlichen Klage als Nebenkläger / Nebenklägerin anschließen kann, sind beispielsweise, § 177 StGB sexuelle Nötigung; Vergewaltigung, Nötigung (§ 240, Absatz 4 StGB), Aussetzung (§ 221 StGB), § 142 Patentgesetz (PatG), § 25 Gebrauchsmustergesetz (GebrMG), §§ 143-144 Markengesetz (MarkenG) und die §§ 106 - 108 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Daneben gibt es viele weitere in § 395 Absatz 1, in den Nummern 1- 6 StPO ausdrücklich benannte Delikte, bei denen sich das Opfer der Nebenklage anschließen kann.
Gemäß § 395 Absatz 2 Nr. 1 StPO können sich unter anderem Eltern, Kinder, Geschwister und Ehegatten mit der Nebenklage der erhobenen öffentlichen Klage der Staatsanwaltschaft anschließen, wenn ihr Angehöriger durch eine rechtswidrige Tat getötet worden ist, wie zum Beispiel durch Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB).
In § 395 Absatz 3 der Strafprozessordnung (StPO) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass sich das Tatopfer bei weiteren - in § 395 StPO auch nicht ausdrücklich benannten Delikten, wegen der schweren Folgen der Tat der erhobenen öffentlichen Klage der Staatsanwaltschaft anschließen kann.
Wenn der Täter zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat unter 18 Jahre alt war, ist eine Nebenklage für das Opfer nicht möglich. Wenn der Täter zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat jedoch zwischen 18 und 21 Jahren alt war, ist die Nebenklage möglich.
Falls Sie nicht in der Lage sind die die Kosten für die Nebenklage selbst zu tragen, kann auf ihren Antrag hin Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Wenn der Angeklagte verurteilt werden sollte, ist dieser im Regelfall verpflichtet auch die entstanden Anwaltskosten des Nebenklägers / der Nebenklägerin zu ersetzen.
Eine Nebenklagevertretung ist unter anderem in Mannheim, Frankenthal und Ludwigshafen, im Neckar-Odenwald-Kreis, also auch in Mosbach, im Rhein-Neckar-Kreis, also auch in Wiesloch, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und im Kreis Bergstraße Hessen, also auch in Fürth (Odenwald) möglich.