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Rückruf-Service
Rechtsanwalt Kian Fathieh war im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Darüber hinaus war er über zwei Jahre lang akademischer Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg mit Lehrverpflichtung.
Herr Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.
Wenn Ihnen ein Strafbefehl zugestellt wurde, erhalten Sie schnell einen Termin. Rechtsanwalt Fathieh besucht auf Ihren Wunsch auch Ihren Angehörigen in der Haft. Bei oder nach einer Hausdurchsuchung, bei dem Vorliegen eines Haftbefehls wird Herr Rechtsanwalt Fathieh auf Ihren Wunsch ebenfalls schnell reagieren.
Am 21.02.2010 strahlte das Zweite Deutsche Fernsehen ab 18.00 Uhr ein Interview mit Rechtsanwalt Kian Fathieh aus.
Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh ist Jahrgang 1966 und hat in Heidelberg Jura studiert. Das Erste Juristische Staatsexamen wurde in Heidelberg und das Zweite Juristische Staatsexamen in Stuttgart erworben.
Die Kanzlei befindet sich seit dem 01.01.2009, also seit drei Jahren, nicht mehr in der Weststadt von Heidelberg, sondern in noch zentralerer Lage der Universitätsstadt Heidelberg, der Nähe des Bismarckplatzes (einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte Heidelbergs), siehe Impressum.
Geboten wird eine kompetente und qualitätsorientierte Strafverteidigung im gesamten Strafrecht, insbesondere auch im Wirtschaftsstrafecht mit dem Steuerstrafrecht. Herr Rechtsanwalt Fathieh berät Sie insbesondere auch kompetent und professionell nachdem Sie einen Strafbefehl erhalten haben.
Während seines Juristischen Vorbereitungsdienstes war Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh zeitweise freiwilliger und nebenamtlicher Sitzungsvertreter am Amtsgericht für die Staatsanwaltschaft Heidelberg um wertvolle und wichtige praktische Erfahrungen im Strafrecht zu sammeln.
Er war - ebenfalls im Referendariat - im Rahmen der Zwischenprüfung Korrekturassistent im Strafrecht für Professor Dr. Wilfried Küper, von der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.
Eine Strafverteidigung ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern auch im Rhein-Neckar-Kreis, also Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch, im Neckar-Odenwald-Kreis, im gesamten Kraichgau, Mannheim, Ludwigshafen, Frankenthal und weiteren Städten möglich.
Rechtsanwalt Fathieh bietet auch eine Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung und eine Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf Steuerhinterziehung und eine Strafverteidigung für Beschuldigte, denen BAföG-Betrug vorgeworfen wird und eine Vertretung und Beratung wenn Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder eine Verkehrsstraftat wie z.B. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB (sog. Fahrerflucht, Unfallflucht) vorgeworfen wird. In der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), Jahrgang 2010, Seite 2184 (Heft 30/2010 vom 22.07.2010) führt Uwe Lenhard zu Recht aus, dass den meisten nicht bekannt ist, welche Verpflichtungen der Straftatbestand des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) auferlegt und "wie weitreichend die Rechtsfolgen" sind. Rechtsanwalt Fathieh verteidigt Sie kompetent und professionell, wenn Ihnen Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB oder Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315 c StGB vorgeworfen wird.
Herr Rechtsanwalt Fathieh berät und verteidigt Sie auch kompetent und professionell, wenn bei Ihnen gerade eine Hausdurchsuchung stattfindet oder gerade stattgefunden hat. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite zu dem Thema Hausdurchsuchung.
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist Herr Rechtsanwalt Fathieh gerne bereit für Sie einen Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger zu stellen und für Sie eine sogenannte Pflichtverteidigung zu übernehmen.
Herr Rechtsanwalt Fathieh ist bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zugelassen und an sämtliche Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsbefugt.
An Werktagen ist die Kanzlei von Montag bis Freitag insgesamt 12 Zeitstunden von 07.00 Uhr - 19.00 Uhr für Sie unter der Telefonnummer 06221 / 97 99 20 erreichbar.
Bereits seit dem 01. Januar 2011 - also seit drei Jahren - befindet sich die Kanzlei in noch zentralerer Lage von Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte Heidelbergs).
Rechtsanwalt Fathieh bittet Sie telefonisch einen Termin zu vereinbaren, damit er für die Besprechung mit Ihnen Zeit hat. Sofern Sie an einem Werktag in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr anrufen, wird Herr Rechtsanwalt Fathieh Sie noch innerhalb desselben Tages zurückrufen!
Weitere Informationen zum Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht befinden sich auf den Unterseiten der Kanzlei-Haupt-Homepage: www.kanzlei-Fathieh.de und zwar auf folgenden Unterseiten:
http://www.kanzlei-fathieh.de/Strafrecht-Strafverteidigung.html
http://www.kanzlei-fathieh.de/Strafverteidigung-im-Wirtschaftsstrafrecht.html
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